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: : Mit Gewalt festhalten..

18. Mai 2012 16:22
Mit Gewalt festhalten..

SUNICA weiblich
Geela

angeregtdurch folgende News

Gegen 17:30 Uhr beobachtete mehrere Passanten, wie ein Mann am Hauptportal des Kölner Domes hinaufkletterte. Der alkoholisierte Düsseldorfer suchte dabei unter anderem Halt an dem Zepter einer Statue, das abbrach und hinabfiel. Auch weitere Verzierungen gaben dem Gewicht des 38-Jährigen nach und brachen ab.
Als der Mann wieder herunterkletterte, wurde er von den Passanten und einem Domschweitzer auf den Schaden angesprochen. Als der Alkoholisierte daraufhin flüchten wollte, hielten ihn die Zeugen trotz heftiger Gegenwehr durch Faustschläge und Kopfnüsse bis zum Eintreffen der Polizei fest

fiel mir ein, dass ich schon immer mal wissen wollte, wie das eigentlich gehandhabt/bestraft/nicht geahndet wird, wenn man (Bürger) jmd gewaltsam festhält ?!

Bei Polzei scheints ja andere Maßstäbe zu geben, aber darf ich als bürger jmd schubsen/schlagen etc. wenn dieser zb jmd die handtasche klaut und dann wegrennen will ..wenn jmd selber gewalttätig ist, würde ja ein Eingreifen als Notwehr gelten - richtig?- aber bei Raub oder Sachbeschädigung, wie siehts da de Rechtslage aus?


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18. Mai 2012 16:40
re

tigga-san weiblich
Lexy

Naja, es gibt ja noch den sog. "Jedermann-Paragraph", den § 127 StPO.
Festhalten durften die den prinzipiell schon; allerdings muss dabei natürlich auch die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden.
Da würde ich persönlich definitiv auf Faustschläge usw verzichten, zumindest, wenns um Sachbeschädigung geht - bei Raub wohl nicht.


19. Mai 2012 11:02
re:

> Naja, es gibt ja noch den sog. "Jedermann-Paragraph", den
> § 127 StPO.

Um juristisch sicherzugehen, ist es in solchen Lebenslagen empfehlenswert, eine vorläufige Festnahme auszusprechen und ggf. unmittelbaren Zwang zu ihrer Durchsetzung anzukündigen.


20. Mai 2012 13:04
Der Wert

Antwort auf: re von: tigga-san

Da würde ich persönlich definitiv auf Faustschläge usw verzichten, zumindest, wenns um Sachbeschädigung geht - bei Raub wohl nicht.

Ja, aber der Wert, der dem Eigentumer durch Sachbeschädigung entzogen wird, kann durchaus viel höher und existentiell bedrohend als bei Diebstahl sein.


20. Mai 2012 13:29
re

tigga-san weiblich
Lexy

Ich kann mir gerade nicht vorstellen, welche Sache du damit meinst.

Und ich habe von Raub gesprochen - das ist 'ne andere Hausnummer als Diebstahl.


20. Mai 2012 21:32
re

Antwort auf: re von: tigga-san

Die Faustschläge und Kopfnüsse hat nach meinem Leseverständnis der Täter ausgeteilt, nicht die Passanten, die ihn festhielten.


20. Mai 2012 21:50
Ne.

tigga-san weiblich
Lexy

Als der Alkoholisierte daraufhin flüchten wollte, hielten ihn die Zeugen trotz heftiger Gegenwehr durch Faustschläge und Kopfnüsse bis zum Eintreffen der Polizei fest


20. Mai 2012 21:56
re

Du liest es möglicherweise so:

"... hielten ihn die Zeugen trotz heftiger Gegenwehr durch Faustschläge und Kopfnüsse bis zum Eintreffen der Polizei fest."

Ich lese das so:

"... hielten ihn die Zeugen trotz heftiger Gegenwehr durch Faustschläge und Kopfnüsse bis zum Eintreffen der Polizei fest."


20. Mai 2012 22:00
re

tigga-san weiblich
Lexy

Mea culpa.


22. Mai 2012 13:03
beides

McCoy männlich
Rudi

zunächst las ich die Formulierung in der Interpretation von Jerrymaus,
aber die Betrachtung von tigga-san kann ich inzwischen auch nachvollziehen.

Ob im Eingangstext bestimmte Satzzeichen fehlen, oder vielleicht gar nicht hingehören ?

Ich finde den Eingangstext unklar formuliert;
Ob ich es besser gemacht hätte, sei dahingestellt - sicherlich hätt ich es "umständlicher" geschrieben ;-)


22. Mai 2012 13:18
re

Originalformulierung:

"Als der Alkoholisierte daraufhin flüchten wollte, hielten ihn die Zeugen trotz heftiger Gegenwehr durch Faustschläge und Kopfnüsse bis zum Eintreffen der Polizei fest."

> aber die Betrachtung von tigga-san kann ich inzwischen
> auch nachvollziehen.

Diese Interpretation wäre möglich, wenn der obige Satz so gelautet hätte:

"Als der Alkoholisierte daraufhin flüchten wollte, hielten ihn die Zeugen durch Faustschläge und Kopfnüsse trotz heftiger Gegenwehr bis zum Eintreffen der Polizei fest."


18. Mai 2012 16:44
wenn

Antwort auf: Mit Gewalt festhalten.. von: SUNICA

ich mich nicht gänzlich täusche...

Darf man als Privatperson jemanden festhalten, wenn Fluchtgefahr besteht oder die Personalien nicht feststellbar sind. D.h. wenn man die Person kennt und weiß wie sie heißt, dann nicht. Das wäre dann Freiheitsberaubung.
Das Ganze muss allerdings verhältnismäßig erfolgen. Mit Fesseln und weiterem sollte man sehr vorsichtig sein, wenn das nicht unabdingbar ist landet man sehr schnell auf der Seite der Körperverletzung.
Ich bin kein Anwalt, aber ich schätze mal Fausthiebe und Kopfnüsse sind bei ein paar Sachbeschädigungen am Dom (die wohl auch keine Absicht waren, wenn er "nur" dran hochklettern wollte) alles andere als legitim.


18. Mai 2012 16:47
ja

Sandmann1000 männlich
Thomas aus Albstadt (Baden- Württemberg)

Antwort auf: Mit Gewalt festhalten.. von: SUNICA


18. Mai 2012 22:57
re

SUNICA weiblich
Geela

danke für den link...
aber irgendwie weiss ich nicht was ich davon halten soll..
Gerade das mit der Verhältnismäßigkeit.
irgendwie kann ich das schwer glauben, dass jetz zB der typ aus den News die kopfnüsse engeklagt kriegt ;)


18. Mai 2012 23:08
dd

Kopfnüsse waren sicher nicht verhältnismäßig. Festhalten zur Fluchtverhinderung hätte auch gereicht. Wenn die Kopfnüsse geignet waren, die Flucht zu verhindern, waren es eher Einwirkungen im Sinne eines Schädel-Hirn-Traumas und damit ziemlich gefährlich..


18. Mai 2012 23:10
dd

. . . und wenn sie nicht geeignet waren, die Flucht zu verhindern, waren sie überflüssig.


19. Mai 2012 00:04
re

Antwort auf: dd von: Sophie-v.H.

> Kopfnüsse waren sicher nicht verhältnismäßig. Festhalten
> zur Fluchtverhinderung hätte auch gereicht.

Warst du bei diesem Fall vor Ort? Dann wäre es dein Pflicht gewesen, mit geeigneten Maßnahmen die Kopfnüsse (Lynchjustiz) zu verhindern.


18. Mai 2012 23:28
Polizisten sind Götter

Antwort auf: Mit Gewalt festhalten.. von: SUNICA

Sie sind vollkommener als wir Menschen.
Ihr Verhalten ist deshalb auf der Goldwaage abzuwiegen.

Jeder von uns hat seine Emotionen schließlich im Griff. Immer ! Heil Wir !
(Lach)


19. Mai 2012 00:08
Rechtslage

Antwort auf: Mit Gewalt festhalten.. von: SUNICA

> Bei Polzei scheints ja andere Maßstäbe zu geben, aber darf
> ich als bürger jmd schubsen/schlagen etc. wenn dieser zb
> jmd die handtasche klaut und dann wegrennen will ..wenn
> jmd selber gewalttätig ist, würde ja ein Eingreifen als
> Notwehr gelten - richtig?- aber bei Raub oder
> Sachbeschädigung, wie siehts da de Rechtslage aus?

Wenn dir jemand die Hadtasche klaut, dann hau ihm aufs Maul, wenn du kanst!
Ist doch müßig, da über die Rechtslage nachzudenken!


19. Mai 2012 13:48
re

TheMachinist männlich
Chris

Leider nein :)

Will man nicht Opfer der Justiz werden, muss man sehr wohl darüber nachdenken.

Es gibt genug Fälle, in denen z.B. einem Einbrecher Schadensersatz zugesprochen wurde weil der Hauseigentümer nach Meinung des Gerichts "zu hart" reagiert hat.

In der Situation scheint alles klar.
Einbrecher begeht Straftat, Opfer wehrt sich.
Wunderbar

Vor Gericht wird die Situation dann haarklein zerpflückt und dem Opfer evtl. vorgehalten, es habe nicht angemessen reagiert.
Ich will Den sehen, der "angemessen" reagiert, wenn ein wildfremder Mann in der Wohnung steht und man nicht weiß was er vor hat bzw. zu was er fähig ist.

Genau so verhält es sich mit deinem Handtaschenräuber.
Wenn du ihm "eine aufs Maul" hauen willst, musst du dir schon gründlich überlegen was die Konsequenz sein könnte.
Wühl dich mal durch die diversen Urteile, in denen der Täter seinerseits Klage gegen das Opfer erhoben hat und schau dir an was dich ganz schnell erwarten kann wenn du an einen "wohlwollenden" Richter gerätst ;)


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