Archiv des Forums Gesellschaft, Politik, Wirtschaft - Gesellschaft und Politik: Mai 2012: Mit Gewalt festhalten..
18. Mai 2012 16:22 Mit Gewalt festhalten..
angeregtdurch folgende News Gegen 17:30 Uhr beobachtete mehrere Passanten, wie ein Mann am Hauptportal des Kölner Domes hinaufkletterte. Der alkoholisierte Düsseldorfer suchte dabei unter anderem Halt an dem Zepter einer Statue, das abbrach und hinabfiel. Auch weitere Verzierungen gaben dem Gewicht des 38-Jährigen nach und brachen ab. fiel mir ein, dass ich schon immer mal wissen wollte, wie das eigentlich gehandhabt/bestraft/nicht geahndet wird, wenn man (Bürger) jmd gewaltsam festhält ?! Bei Polzei scheints ja andere Maßstäbe zu geben, aber darf ich als bürger jmd schubsen/schlagen etc. wenn dieser zb jmd die handtasche klaut und dann wegrennen will ..wenn jmd selber gewalttätig ist, würde ja ein Eingreifen als Notwehr gelten - richtig?- aber bei Raub oder Sachbeschädigung, wie siehts da de Rechtslage aus? |
18. Mai 2012 16:40 re
Naja, es gibt ja noch den sog. "Jedermann-Paragraph", den § 127 StPO. |
19. Mai 2012 11:02 re:
> Naja, es gibt ja noch den sog. "Jedermann-Paragraph", den Um juristisch sicherzugehen, ist es in solchen Lebenslagen empfehlenswert, eine vorläufige Festnahme auszusprechen und ggf. unmittelbaren Zwang zu ihrer Durchsetzung anzukündigen. |
20. Mai 2012 13:04 Der Wert
Antwort auf: re von: tigga-san
Ja, aber der Wert, der dem Eigentumer durch Sachbeschädigung entzogen wird, kann durchaus viel höher und existentiell bedrohend als bei Diebstahl sein. |
20. Mai 2012 13:29 re
Ich kann mir gerade nicht vorstellen, welche Sache du damit meinst. Und ich habe von Raub gesprochen - das ist 'ne andere Hausnummer als Diebstahl. |
20. Mai 2012 21:32 re
Antwort auf: re von: tigga-san Die Faustschläge und Kopfnüsse hat nach meinem Leseverständnis der Täter ausgeteilt, nicht die Passanten, die ihn festhielten. |
20. Mai 2012 21:50 Ne.
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20. Mai 2012 21:56 re
Du liest es möglicherweise so: "... hielten ihn die Zeugen trotz heftiger Gegenwehr durch Faustschläge und Kopfnüsse bis zum Eintreffen der Polizei fest." Ich lese das so: "... hielten ihn die Zeugen trotz heftiger Gegenwehr durch Faustschläge und Kopfnüsse bis zum Eintreffen der Polizei fest." |
20. Mai 2012 22:00 re
Mea culpa. |
22. Mai 2012 13:03 beides
zunächst las ich die Formulierung in der Interpretation von Jerrymaus, Ob im Eingangstext bestimmte Satzzeichen fehlen, oder vielleicht gar nicht hingehören ? Ich finde den Eingangstext unklar formuliert; |
22. Mai 2012 13:18 re
Originalformulierung: "Als der Alkoholisierte daraufhin flüchten wollte, hielten ihn die Zeugen trotz heftiger Gegenwehr durch Faustschläge und Kopfnüsse bis zum Eintreffen der Polizei fest." > aber die Betrachtung von tigga-san kann ich inzwischen Diese Interpretation wäre möglich, wenn der obige Satz so gelautet hätte: "Als der Alkoholisierte daraufhin flüchten wollte, hielten ihn die Zeugen durch Faustschläge und Kopfnüsse trotz heftiger Gegenwehr bis zum Eintreffen der Polizei fest." |
18. Mai 2012 16:44 wenn
Antwort auf: Mit Gewalt festhalten.. von: SUNICA ich mich nicht gänzlich täusche... Darf man als Privatperson jemanden festhalten, wenn Fluchtgefahr besteht oder die Personalien nicht feststellbar sind. D.h. wenn man die Person kennt und weiß wie sie heißt, dann nicht. Das wäre dann Freiheitsberaubung. |
18. Mai 2012 16:47 ja
Antwort auf: Mit Gewalt festhalten.. von: SUNICA |
18. Mai 2012 22:57 re
danke für den link... |
18. Mai 2012 23:08 dd
Kopfnüsse waren sicher nicht verhältnismäßig. Festhalten zur Fluchtverhinderung hätte auch gereicht. Wenn die Kopfnüsse geignet waren, die Flucht zu verhindern, waren es eher Einwirkungen im Sinne eines Schädel-Hirn-Traumas und damit ziemlich gefährlich.. |
18. Mai 2012 23:10 dd
. . . und wenn sie nicht geeignet waren, die Flucht zu verhindern, waren sie überflüssig. |
19. Mai 2012 00:04 re
Antwort auf: dd von: Sophie-v.H. > Kopfnüsse waren sicher nicht verhältnismäßig. Festhalten |
18. Mai 2012 23:28 Polizisten sind Götter
Antwort auf: Mit Gewalt festhalten.. von: SUNICA Sie sind vollkommener als wir Menschen. Jeder von uns hat seine Emotionen schließlich im Griff. Immer ! Heil Wir ! |
19. Mai 2012 00:08 Rechtslage
Antwort auf: Mit Gewalt festhalten.. von: SUNICA > Bei Polzei scheints ja andere Maßstäbe zu geben, aber darf |
19. Mai 2012 13:48 re
Leider nein :) Will man nicht Opfer der Justiz werden, muss man sehr wohl darüber nachdenken. Es gibt genug Fälle, in denen z.B. einem Einbrecher Schadensersatz zugesprochen wurde weil der Hauseigentümer nach Meinung des Gerichts "zu hart" reagiert hat. In der Situation scheint alles klar. Vor Gericht wird die Situation dann haarklein zerpflückt und dem Opfer evtl. vorgehalten, es habe nicht angemessen reagiert. Genau so verhält es sich mit deinem Handtaschenräuber. |
