spin.de · die Community: Diskussions-Forum und Chat - Lern nette Leute kennen!

» Kostenlos anmelden
Sitemap

Archiv des Forums Gesellschaft, Politik, Wirtschaft - Gesellschaft und Politik: August 2010: Wieder einmal ein "tolles" Urteil...

31. Aug 2010 21:32
Wieder einmal ein "tolles" Urteil...


Tantalus männlich
aus Raum PF (Baden- Württemberg)

Wieder so ein Urteil, dass meiner Meinung nach nicht nur absolut Mies sondern auch sehr gefährlich ist.
Fördert das wirklich das Bestreben des Staates, Selbsjustiz zu verhindern? Es ist nun kein Fall von Kindesmissbrauch o.ä. aber dennoch ein Urteil, dass mir persönlich sehr zu denken gibt.
Aber lest selbst:

ENZKREIS. Grinsend und sichtlich amüsiert hat der Angeklagte Marco B. (Name geändert) vor dem Amtsgericht Pforzheim das Urteil aufgenommen: Dreizehn Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Laut Anklage hatte er vor wenigen Monaten seine damalige Freundin aus dem östlichen Enzkreis mehrfach geschlagen, so dass sie Prellungen am ganzen Körper und Platzwunden im Gesicht davontrug.

Schuld, so der Angeklagte, sei der Alkohol gewesen, der ihn habe ausrasten lassen. Inzwischen sei er aber in Therapie, sowohl gegen sein Alkoholproblem als auch gegen seine immer wieder aufkeimenden Aggressionen.

Sportlich gegen zierlichDer 26 Jahre alte Angeklagte hatte seiner damaligen Freundin bei mehreren Gelegenheiten Gewalt angetan: Mal schubste er sie auf eine Treppe, wo sie sich den Kopf stieß. Mal nahm der sportliche Hartz-IV-Empfänger die zierliche junge Mutter in den Schwitzkasten und drückte ihr den Hals zu. Mal schlug er sie auf offener Straße und vor Zeugen mit der Faust derart ins Gesicht, dass ihre Lippe aufplatzte. In einer E-Mail beschimpfte und beleidigte der Angeklagte die junge Frau aufs Übelste.

Von den Therapieversuchen des Angeklagten ließ sich Staatsanwalt Hendrik Heil indes nicht beeindrucken: „Solche spontanen Entscheidungen sind vor Gericht immer ein beliebtes Mittel, um sich ins rechte Licht zu rücken. Ich sehe hier keine Chance mehr für eine Bewährung.“

Laut Bundeszentralregister ist der Angeklagte in den vergangenen Jahren immer wieder straffällig und vor allem bewährungsbrüchig geworden: unter anderem wegen Körperverletzung und Beleidigung – genau die Arten von Straftaten, die auch gestern wieder Gegenstand vor Gericht waren. Seine Entschuldigung gegenüber der Geschädigten formulierte er zuerst gegenüber Richterin Christine Roschinski aus. Bis diese ihn darauf aufmerksam machte, dass nicht sie das Opfer sei.

Obwohl die Richterin bei der Urteilsbegründung selbst sagte, dass sie erhebliche Bedenken angesichts der straffreien Zukunft des Angeklagten hat, setzte sie die dreizehnmonatige Freiheisstrafe zur Bewährung aus.

Quelle: http://www.pz-news.de/Home/Nachrichten/Region/arid,215665_puid,1_pageid,18.html


Möchtest du mitreden?     Kostenlos Anmelden

31. Aug 2010 21:58
re

pauline44 weiblich
aus Berlin/ Brandenburg (Berlin)

er hat sie "nur " verletzt, sie ist dadurch nicht behindert, soll er
mehr bekommen wie jemand der einen anderen wissendlich mit
HIV ansteckt und warum wird erwähnt das er hartz 4 empfänger
ist, sagt das aus das diese leute von hause aus gewalttäter sind


31. Aug 2010 22:40
re

warum wird erwähnt das er hartz 4
> empfänger
> ist, sagt das aus das diese leute von hause aus
> gewalttäter sind

Das ist sozusagen Chronistenpflicht. Es könnte auch "der 35-jährige Elektriker", der "rüstige Rentner" oder der "Stadtangestellte" heißen.


31. Aug 2010 22:36
och...

KlausTaler
(Gelöschter Nutzer)

Antwort auf: Wieder einmal ein "tolles" Urteil... von: Tantalus

Hat seine Freundin keine grossen Brüder?