internet rechnung
also ich bin 16 wollte mir neulich auf kino.to was anschaun aufjeden fall wollte ich mir dann den divix free player runterladen ja musste halt paar daten angeben und ich hab halt auch angegeben das ich 18 bin auf jeden fall bekahm ich dann ne e mail wo stand um des freizuschalten da klicken und ich hb 10 sekunden danach gelesen das ich nen vertrag für über 12 monate abgeschlossen hab wass aber auf der internte seiten nicht für mich zuerkennen war ich dachte mir egal mach ich halt von meinem wieder rufs recht gebrauch 14 tage kein problem aufjeden fall hab ich dan dieses schreiben bekommen :: Anmeldung auf ...... Sparkasse Frankfurt Sparkasse Frankfurt Durch den Verzicht auf das Widerrufsrecht haben Sie nicht mehr die Möglichkeit Ihren Vertrag zu widerrufen, kann mir jemand sagen ob ich was dagegen tuhen kann |
re
Wende dich an den Verbraucherschutz das gabs schön öfter und nicht alles was kostenlos aussieht ist es auch, lies nächstes mal genauer ... |
Da...
Antwort auf internet rechnung von blissad brauchst erst mal gar nichts zu tun. Auf keinen Fall zahlen !! Das käme einem Eingeständis gleich. Eine IP-Adresse gilt aber eben auch nicht als Nachweis dafür, dass DU dort etwas abgeschlossen hast. Stell dir vor du machst Party mit 40 Gästen, liegst irgendwann besoffen in der Ecke und deine "Kumpels" gehen mal gerade an deinen Rechner... Verstanden? *g* Sollten die wirklich ernst machen, wass in 99,9% dieser Fälle, nicht der Fall ist, dann schicken die einen gerichtlichen Mahnbescheid. Diesem widersprichst du dann und kannst im Anschluss daran immer noch zum Verbraucherschutz gehen. Was werden die dir sagen? Nicht zahlen !! ;-))) |
re
hi
Antwort auf internet rechnung von blissad auf garkeinen Fall zahlen.In 90% alles Fälle geben die irgent wann auf .Ich hoffe du hast eine Kopie von deinem Wiederuf gemacht .Oder diesen Text zumindest gespeichert. |
lass dir hier kein....
Antwort auf internet rechnung von blissad ...unsinn erzählen! du bist noch nicht 18 und damit NICHT GESCHÄFTSFÄHIG! |
*quatsch*
> du bist noch nicht 18 und damit NICHT GESCHÄFTSFÄHIG das BGB (§104 ff) wäre anderer Meinung ... > aber wie gesagt...da du nicht geschäftsfähig bist, ist und was haben wir doch eine verkommene Gesellschaft ... versuchst du eigentlich zu verstehen welchen Unsinn du hier schreibst? |
Hömma,
nicht ausatmen vergessen ... .1 Formal - und besonders semantisch (...) - richtig, trotzdem liegt Kulturschock nun nicht 100pro daneben, a.a.O. . Sollte man, gerade bezüglich der TE2, dann doch hinzufügen. ;-) |
*senf*
> trotzdem liegt Kulturschock nun nicht 100pro daneben doch, da hat er volle Punktzahl ... |
*Nönönö*
> doch, da hat er volle Punktzahl ... ... beschränkt geschäftsfähig, minderjährig, gesetzlicher Vertreter1 ergo KS ╪ volle Punktzahl, q.e.d. *g* |
*na und*
> ... beschränkt geschäftsfähig, minderjährig, gesetzlicher seit wann gibt es Punkte für nichts sagen? cl |
Lustig Lustig
Interessante Unterhaltung und was gibt es zum Thema Neues :) |
*hä*
> und was gibt es zum Thema Neues zum Thema ist doch alles gesagt |
???????HÄ???????
Ich meinte eigentlich blissad... also wie der Stand ist |
jaja....
...niemand ist so klug wie der dumme, denn der weiß alles. vor allem besser;) achja, ein unter 18 jähriger KANN in gewissen fällen geschäftsfähig werden, sofern eine einverständniserklärung des erziehungsberechtigten vorliegt. |
ui
Antwort auf *quatsch* von susi-18 > was haben wir doch eine verkommene Gesellschaft ... du scheinst sittenwidrikeit auf sexuelle oder sonstige handlung zu beziehen, was aber natürlich nichts mit sittenwidrigkeit zu tun hat. |
*quatsch*
> du scheinst sittenwidrikeit auf sexuelle oder sonstige ich kann das Wort nicht nur verstehen, ich kann es auch richtig schreiben ... > eine in der werbung angepriesene ware muss zumindest 2 auch das ist falsch, zumindest ist UWG §5 (5) anderer Meinung |
*quatsch*
Antwort auf jaja.... von Kulturschock > aber ich sehe meine aufgabe nicht darin, deine ich bitte darum, dies nicht tun zu wollen ... > achja, ein unter 18 jähriger KANN in gewissen fällen erstens ist deine im Thread getätigte Aussage "du bist noch nicht 18 und damit NICHT GESCHÄFTSFÄHIG" generell falsch (und darauf habe ich geantwortet), zweitens versuchst du, dies jetzt mit Halbwissen zu argumentieren ... Lese z.B. den §110, dann wäre dein Wissen wieder ein Stück erweitert ... > selbst bei diesen klingelton-abos von firmen wie jamba, axo, du glaubst dem Kleingedruckten von Jamba mehr als dem BGB und aktueller Rechtssprechung? > doch da dies nicht der fall war...war er defacto nicht weshalb versuchst du krampfhaft, den Inhalt des BGB anders als vom Gesetzgeber gewollt zu interpretieren? |
The Return Of The TE
Antwort auf internet rechnung von blissad ... damit hier auch was praktisch hilfreiches kommt (ohne Subsumtion unter die Norm :-)): guckst Du hier, TE: http://www.rtl.de/ratgeber/verbrauchershow_936046.php Denke, das könnte hilfreich sein. Aber Achtung - es ist immer ein Einzelfall und wenn Post vom Gericht kommt, geh zum Anwalt! |
re
Antwort auf ui von Kulturschock > sondern zb wenn eine werbeaktion von mini-mal darauf Folgendes gilt (höchstrichterlich) : |