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ThemenFinanzen: internet rechnung
03. Jan 2009 19:50

internet rechnung

blissad

also ich bin 16 wollte mir neulich auf kino.to was anschaun aufjeden fall wollte ich mir dann den divix free player runterladen ja musste halt paar daten angeben und ich hab halt auch angegeben das ich 18 bin auf jeden fall bekahm ich dann ne e mail wo stand um des freizuschalten da klicken und ich hb 10 sekunden danach gelesen das ich nen vertrag für über 12 monate abgeschlossen hab wass aber auf der internte seiten nicht für mich zuerkennen war ich dachte mir egal mach ich halt von meinem wieder rufs recht gebrauch 14 tage kein problem aufjeden fall hab ich dan dieses schreiben bekommen ::

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Mit freundlichen Grüßen .......

kann mir jemand sagen ob ich was dagegen tuhen kann



03. Jan 2009 19:53

re

Wende dich an den Verbraucherschutz das gabs schön öfter und nicht alles was kostenlos aussieht ist es auch, lies nächstes mal genauer ...



03. Jan 2009 21:05

Da...

Antwort auf internet rechnung von blissad

brauchst erst mal gar nichts zu tun. Auf keinen Fall zahlen !! Das käme einem Eingeständis gleich. Eine IP-Adresse gilt aber eben auch nicht als Nachweis dafür, dass DU dort etwas abgeschlossen hast. Stell dir vor du machst Party mit 40 Gästen, liegst irgendwann besoffen in der Ecke und deine "Kumpels" gehen mal gerade an deinen Rechner... Verstanden? *g* Sollten die wirklich ernst machen, wass in 99,9% dieser Fälle, nicht der Fall ist, dann schicken die einen gerichtlichen Mahnbescheid. Diesem widersprichst du dann und kannst im Anschluss daran immer noch zum Verbraucherschutz gehen. Was werden die dir sagen? Nicht zahlen !! ;-)))



03. Jan 2009 21:27

re


04. Jan 2009 13:27

hi

Smaragdwald weiblich
aus Nordrhein- Westfalen

Antwort auf internet rechnung von blissad

auf garkeinen Fall zahlen.In 90% alles Fälle geben die irgent wann auf .Ich hoffe du hast eine Kopie von deinem Wiederuf gemacht .Oder diesen Text zumindest gespeichert.



04. Jan 2009 16:46

lass dir hier kein....

Kulturschock

Antwort auf internet rechnung von blissad

...unsinn erzählen!

du bist noch nicht 18 und damit NICHT GESCHÄFTSFÄHIG!
ergo, deine unterschrift, ip, anschrifft und die ganze rechnung nicht beachten.
schon ganichs zahlen, da es eine einerständniserklärun wäre.
aber wie gesagt...da du nicht geschäftsfähig bist, ist und war der ganze vertrag SITTENWIDRIG und ist unwirksam!



04. Jan 2009 16:59

*quatsch*

> du bist noch nicht 18 und damit NICHT GESCHÄFTSFÄHIG

das BGB (§104 ff) wäre anderer Meinung ...

> aber wie gesagt...da du nicht geschäftsfähig bist, ist und
> war der ganze vertrag SITTENWIDRIG und ist unwirksam

was haben wir doch eine verkommene Gesellschaft ... versuchst du eigentlich zu verstehen welchen Unsinn du hier schreibst?



05. Jan 2009 01:11

Hömma,

nimnam weiblich
Kit aus Blabaldingsda, Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln

nicht ausatmen vergessen ... .1

Formal - und besonders semantisch (...) - richtig, trotzdem liegt Kulturschock nun nicht 100pro daneben, a.a.O. . Sollte man, gerade bezüglich der TE2, dann doch hinzufügen. ;-)



05. Jan 2009 01:16

*senf*

> trotzdem liegt Kulturschock nun nicht 100pro daneben

doch, da hat er volle Punktzahl ...



05. Jan 2009 04:16

*Nönönö*

nimnam weiblich
Kit aus Blabaldingsda, Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln

> doch, da hat er volle Punktzahl ...

... beschränkt geschäftsfähig, minderjährig, gesetzlicher Vertreter1

ergo KS ╪ volle Punktzahl, q.e.d. *g*



05. Jan 2009 08:15

*na und*

> ... beschränkt geschäftsfähig, minderjährig, gesetzlicher
> Vertreter

seit wann gibt es Punkte für nichts sagen?

cl



05. Jan 2009 12:08

Lustig Lustig

Gaertner.michi

Interessante Unterhaltung und was gibt es zum Thema Neues :)



05. Jan 2009 12:47

*hä*

> und was gibt es zum Thema Neues

zum Thema ist doch alles gesagt



05. Jan 2009 13:08

???????HÄ???????

Gaertner.michi

Ich meinte eigentlich blissad... also wie der Stand ist



05. Jan 2009 15:11

jaja....

Kulturschock

Antwort auf *hä* von susi-18

...niemand ist so klug wie der dumme, denn der weiß alles. vor allem besser;)
aber ich sehe meine aufgabe nicht darin, deine wissenslücken aufzufüllen.

achja, ein unter 18 jähriger KANN in gewissen fällen geschäftsfähig werden, sofern eine einverständniserklärung des erziehungsberechtigten vorliegt.
doch da dies nicht der fall war...war er defacto nicht geschäftsfähig.
selbst bei diesen klingelton-abos von firmen wie jamba, stehst immer kleingedruckt bei, dass eine einversändniserklärung eines erziehungsberechigten vorliegen muss.



05. Jan 2009 15:20

ui

Kulturschock

Antwort auf *quatsch* von susi-18

> was haben wir doch eine verkommene Gesellschaft ...
> versuchst du eigentlich zu verstehen welchen Unsinn du
> hier schreibst?

du scheinst sittenwidrikeit auf sexuelle oder sonstige handlung zu beziehen, was aber natürlich nichts mit sittenwidrigkeit zu tun hat.
wusstest du das selbst werbung sittenwidrig sein kann? und das nicht weil dort so schmutziges zeug gezeigt wird, sondern zb wenn eine werbeaktion von mini-mal darauf aufbaut ein handy zu bewerben und dann von diesen handy nur 2 stück vorhanden sind.
eine in der werbung angepriesene ware muss zumindest 2 tage erhältlich sein bzw nachbestellt werden können. ansonsten ist es ein sogenanntes lockvogel angebot und man höre und staune...sittenwidrig:)



05. Jan 2009 15:53

*quatsch*

> du scheinst sittenwidrikeit auf sexuelle oder sonstige
> handlung zu beziehen

ich kann das Wort nicht nur verstehen, ich kann es auch richtig schreiben ...

> eine in der werbung angepriesene ware muss zumindest 2
> tage erhältlich sein bzw nachbestellt werden können.

auch das ist falsch, zumindest ist UWG §5 (5) anderer Meinung



05. Jan 2009 16:02

*quatsch*

Antwort auf jaja.... von Kulturschock

> aber ich sehe meine aufgabe nicht darin, deine
> wissenslücken aufzufüllen

ich bitte darum, dies nicht tun zu wollen ...

> achja, ein unter 18 jähriger KANN in gewissen fällen
> geschäftsfähig werden, sofern eine einverständniserklärung
> des erziehungsberechtigten vorliegt.

erstens ist deine im Thread getätigte Aussage "du bist noch nicht 18 und damit NICHT GESCHÄFTSFÄHIG" generell falsch (und darauf habe ich geantwortet), zweitens versuchst du, dies jetzt mit Halbwissen zu argumentieren ... Lese z.B. den §110, dann wäre dein Wissen wieder ein Stück erweitert ...

> selbst bei diesen klingelton-abos von firmen wie jamba,
> stehst immer kleingedruckt bei,

axo, du glaubst dem Kleingedruckten von Jamba mehr als dem BGB und aktueller Rechtssprechung?

> doch da dies nicht der fall war...war er defacto nicht
> geschäftsfähig.

weshalb versuchst du krampfhaft, den Inhalt des BGB anders als vom Gesetzgeber gewollt zu interpretieren?



05. Jan 2009 19:13

The Return Of The TE

nimnam weiblich
Kit aus Blabaldingsda, Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln

Antwort auf internet rechnung von blissad

... damit hier auch was praktisch hilfreiches kommt (ohne Subsumtion unter die Norm :-)):

guckst Du hier, TE:

http://www.rtl.de/ratgeber/verbrauchershow_936046.php

Denke, das könnte hilfreich sein. Aber Achtung - es ist immer ein Einzelfall und wenn Post vom Gericht kommt, geh zum Anwalt!



06. Jan 2009 10:56

re

Benny58 männlich
aus bei Dresden (Sachsen)

Antwort auf ui von Kulturschock

> sondern zb wenn eine werbeaktion von mini-mal darauf
> aufbaut ein handy zu bewerben und dann von diesen handy
> nur 2 stück vorhanden sind.
> eine in der werbung angepriesene ware muss zumindest 2
> tage erhältlich sein bzw nachbestellt werden können.
> ansonsten ist es ein sogenanntes lockvogel angebot und man
> höre und staune...sittenwidrig:)

Folgendes gilt (höchstrichterlich) :
Ein Geschäft muss Sonderangebote mindestens drei Tage lang vorrätig halten, wenn es dafür Werbung gemacht hat.
Ist dies aber nicht so lange vorrätig, so ist die nicht "sittenwidrig" , sondern nur ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.
Da es sich um einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht handelt, können nur Mitbewerber oder Verbraucherverbände klagen, nicht aber der Kunde.
......und solange die Herren und Damen Bundestagsabgeordnete kein neues Gesetz verabschieden, wird dies erst einmal so bleiben.
Also erst einmal informieren, bevor Du solchen Quatsch hier schreibst !