Erbrecht
Hallo Leute, ich hatte vor kurzen mit Bekannten eine offene ungeklärte Frage, die ich gern an euch weiterreichen würde. Vor einigen Jahren ist der Vater von 4 geschwistern verstorben, er hatte zu Lebzeiten einen dieser Geschwister ein Überlassungsvertrag mit ein paar Auflagen gegeben. Nun ist der Erblasser innerhalb der 10 Jahresfrist verstorben, ob das von Belangen ist weiß ich jetzt nicht, wollte es nur erwähnen. Bis zum Zeitpunkt des Todes, war der Erblasser noch eigentümer des Grundstücks (weil er noch im Grundbuch stand). Danke im vorraus für eure Antworten |
re
solche fragen klärst du mit deinem anwalt. |
hmm
Prinzipiell hast Du da schon Recht, allerdings sind die Chancen, dass der Anwalt das umsonst macht gleich null. |
re
Geh doch mal zum Gericht - normalerweise geben dir die Amtsgerichte kostenlos Hilfe - vermutlich auch beim Erbrecht. Beim Arbeitsrecht ist es definitiv so. Ansonsten: Ein guter Anwalt (rumfragen!) gibt Dir bei einem ersten Beratungsgespräch schon einen fundierten Einblick was es a) Dich kostet aber auch was es b) Dir bringt. Und das erste Gespräch kostet nicht die Welt - und ist bei Haus und Grundstück sicher sein Geld wert :-) |
stell doch
die frage im studiumsforum, ich glaub da hast du mehr chancen auf einen angehenden rechtsanwalt zu stoßen |
Ja.
Ich finde den Teil hier sollte man betonen: > Ansonsten: Ein guter Anwalt (rumfragen!) Ich würde _nicht_ auf Pi-mal-Daumen-Tipps setzen, wenn es um einen "komplizierten" Vertrag im Erbrecht geht - schon gar nciht um Geld zu sparen. |
Richtig
Gute Berater kosten Geld, aber sie sparen einem ein Vielfaches davon was sie kosten. |
re
> Prinzipiell hast Du da schon Recht, allerdings sind die Würdest du es denn unentgeltlich machen? Oo |
re
Nu zick nich so, mach endlich den FA Sozialrecht und die Leute kostenlos glücklich *g |
