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25. Aug 2010 02:00

Erbrecht

Hallo Leute,

ich hatte vor kurzen mit Bekannten eine offene ungeklärte Frage, die ich gern an euch weiterreichen würde.

Vor einigen Jahren ist der Vater von 4 geschwistern verstorben, er hatte zu Lebzeiten einen dieser Geschwister ein Überlassungsvertrag mit ein paar Auflagen gegeben. Nun ist der Erblasser innerhalb der 10 Jahresfrist verstorben, ob das von Belangen ist weiß ich jetzt nicht, wollte es nur erwähnen.
Jedenfalls ist in diesem Vertrag keines der anderen 3 Geschwister erwähnt, weil es nur eine mündliche Vereinbarung gab, wie der begünstigte sich mit seinen Geschwistern zu einigen hat. Evtl. gab es da auch was schriftliches, aber da der begünstigte als einziger noch im selben Haus wie der Erblasser wohnte ist dieses dann natürlich "weg".
Der begünstigte beharrt jetzt darauf, das alles (Haus und Grundstück) seins ist, wie es im Überlassungsvertrag steht ohne jegliche Rücksicht auf seine Geschwister und den leider nur "gedanklichen Willen" seines Vaters.
Der Vertrag ist ziemlich verstrickt und kompliziert verfasst, so das ein Prozess auf Pflichtteilsergänzungsanspruch über viele viele Jahre gehen würde und dementsprechend auch Geld verschlingen würde.
So, das zur Vorgeschichte ;) und nun meine Frage:

Bis zum Zeitpunkt des Todes, war der Erblasser noch eigentümer des Grundstücks (weil er noch im Grundbuch stand).
Unter Vorlage des Überlassungsvertrages hat sich der begünstigte dann ins GB eintragen lassen. Ist das so rechtens?
Denn eigentlich müsste es doch so sein, dass alles was zum Zeitpunkt des Todes dem Erblasser gehört hat in die Erbmasse mit einfliest?
Und noch eine Zusatzfrage:
Muss der Überlassungsvertrag des Begünstigten auch inerhalb der 6 Wochenfrist beim Nachlassgericht vorliegen?
In diesem Fall wollten die Geschwister einsicht in diesen Vertrag haben, der begünstigte gewährte diesen Einblick allerdings nicht, und begründete das der Vertrag noch beim Anwalt zur Prüfung wäre. Es verstrichen über 2 Monate bis der Vertrag vorlag - hat dieser dann überhaupt noch bestand?

Danke im vorraus für eure Antworten
Liebe Grüße



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25. Aug 2010 07:13

re

solche fragen klärst du mit deinem anwalt.
ich würde sowas nicht in ein forum posten und hoffen, dass laien dir weiterhelfen können.



25. Aug 2010 10:47

hmm

Prinzipiell hast Du da schon Recht, allerdings sind die Chancen, dass der Anwalt das umsonst macht gleich null.
Hier wiederum habe ich (wenn auch geringfügig) eine Chance das evtl. ein angehender Jurist oder so das liest.
Schließlich gibt es ja auch irgendwo Gesetze die Fristen oder dergleichen fest vorgeben.
Und was ich mir dann aus den Antworten entnehme ist sowieso eine andere Sache.



25. Aug 2010 17:47

re

Geh doch mal zum Gericht - normalerweise geben dir die Amtsgerichte kostenlos Hilfe - vermutlich auch beim Erbrecht. Beim Arbeitsrecht ist es definitiv so.

Ansonsten: Ein guter Anwalt (rumfragen!) gibt Dir bei einem ersten Beratungsgespräch schon einen fundierten Einblick was es a) Dich kostet aber auch was es b) Dir bringt. Und das erste Gespräch kostet nicht die Welt - und ist bei Haus und Grundstück sicher sein Geld wert :-)



25. Aug 2010 19:16

stell doch

Antwort auf Erbrecht von SoulReever

die frage im studiumsforum, ich glaub da hast du mehr chancen auf einen angehenden rechtsanwalt zu stoßen



26. Aug 2010 03:52

Ja.

Antwort auf re von kazoom

Ich finde den Teil hier sollte man betonen:

> Ansonsten: Ein guter Anwalt (rumfragen!)

Ich würde _nicht_ auf Pi-mal-Daumen-Tipps setzen, wenn es um einen "komplizierten" Vertrag im Erbrecht geht - schon gar nciht um Geld zu sparen.
Es gibt bestimmte Dinge, an denen sich gut sparen lässt - hier bestimmt nicht.



26. Aug 2010 05:04

Richtig


Mr.Moneymaker männlich
aus Rottal- Inn wenns wer kennt (Bayern)

Gute Berater kosten Geld, aber sie sparen einem ein Vielfaches davon was sie kosten.



26. Aug 2010 11:09

re

seemops
Antwort auf hmm von SoulReever

> Prinzipiell hast Du da schon Recht, allerdings sind die
> Chancen, dass der Anwalt das umsonst macht gleich null.

Würdest du es denn unentgeltlich machen? Oo



26. Aug 2010 11:13

re

TerrorTwins

Nu zick nich so, mach endlich den FA Sozialrecht und die Leute kostenlos glücklich *g