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13. Aug 2010 18:51

Frage zur -Vorkasse-

Hallo

Kann mir mal jmd vllt sagen worin der genaue unterschied zwischen Vorkasse/Überweisung

Eigentlich doch gar keiner, oder ?

In beiden Fällen wird ein bestellter Artikel doch erst dann versandt, wenn das Geld auf dem Konto des Verkäufers eingegangen ist, oder ?

Und wenn das so ein sollte, wie sollte ich dann folgen Wortlaut genau definieren:

Unser Mandant hat am xx.xx.xxxx folgende Ware per Vorkasse an sie verkauft

Ich solll nun für Ware bezahlen, die angeblich per Vorkasse gekauft worden ist.

Für mich klingt das irgendwie unlogisch

PS: Ich habe diese Ware zwar geordert, aber nicht erhalten (Nicht mehr auf Lager)
Ich habe den Verkäufer daraufhin kontaktiert, und ihn wissen lassen das er die Bestellung stornieren sollte.
Die Ware wurde weder bezahlt, noch an mich versendet.

Das ganze liegt leider schon etliche Monate zurück, und ich habe in meinen Unterlagen weder einen Zahlungsbeleg, noch die Storno gefunden.

Kann es denn sein, dass der Verkäufer einfach meine Storno ignoriert hat, und nun für den zwar bestellten aber nicht erhaltenen Artikel sein Geld verlangt bzw. verlangen kann ?

MfG



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13. Aug 2010 19:45

Versuch.


wumpus männlich
Hans-Martin aus Karlstadt (Bayern)

Kann ich davon aus gehen, daß du in Internet eine Ware bestellt hattest, die du dann per Vorkasse, also vor Lieferung, zahlen solltest?

Ich gehe jetzt auch davon aus, daß du bis heute die Ware nicht überwiesen hattest, denn sonst hättest Du auch kein mahnschreiben von einem Anwalt oder Inkassobüro ( ..unser Mandant..) erhalten.

Nun die Fragen: Woher weist Du, daß die Ware nicht mehr auf Lager war? Wurde ein neuer Liefertermin vorgeschlagen? Wann hattest Du die Bestellung storniert? Wie kannst du jeweils die Nachweise führen?

Szenario A) Man teilt dir unverzüglich mit, daß erst am xx.xx geliefert werden kann. Dir ist das zu spät und du stornierst den auftrag,.. alles ok!

Szenario B) Du lässt die zahlungs- und widerrufsfristen verstreichen. inzwischen ist die ware nicht mehr lieferbar. du solltest nun doch zahlen oder nachweisen können, daß du den auftrag fristgerecht wiederrufen hattest.

nun erzähl mal....



14. Aug 2010 04:44

Hm.

> Ich solll nun für Ware bezahlen, die angeblich per
> Vorkasse gekauft worden ist.
>
> Für mich klingt das irgendwie unlogisch

Hallo tomorrow!

Wenn du in Deutschland eine Ware kaufst/verkaufst, schließt du zwei Verträge ab - was unlogisch wirkt:

1.) Den Vertrag, daß du die Ware kaufst;
2.) Den Vertrag, daß du den ersten Vertrag einhältst und Geld zahlst/Ware lieferst.

Sprich - du sagst daß du etwas kaufst - und das verpflichtet.
Und danach tauscht du Geld und Ware auch tatsächlich aus.

Also, wenn du sagtest/schriebst, daß du die Ware tatsächlich kaufst, kann der Händler sich darauf berufen.
Vielleicht haben die einfach keine Storno-Order in der Akte, weil sie selbst geschlampt haben, vielleicht ist ihnen das auch einfach egal. =(



14. Aug 2010 14:32

asdf

Antwort auf Versuch. von wumpus

> Kann ich davon aus gehen, daß du in Internet eine Ware
> bestellt hattest, die du dann per Vorkasse, also vor
> Lieferung, zahlen solltest?

Richtig.

> Ich gehe jetzt auch davon aus, daß du bis heute die Ware
> nicht überwiesen hattest, denn sonst hättest Du auch kein
> mahnschreiben von einem Anwalt oder Inkassobüro ( ..unser
> Mandant..) erhalten.

Inkasso.
Nicht vom Anwalt.

Die Ware wurde weder bezahlt noch geliefert.
Kurz nach der Ersteigerung der Ware, wurd ich darüber in Kenntnis gesetzt das die Ware nicht mehr auf Lager vorhanden ist.
Es wurde mir auch kein weiterer Termin zur Zustellung der Ware vorgeschlagen.

Ich habe den Auftrag sofort binnen 2 Tagen wiederrufen, und Käufer+Verkäufer einigten sich auf die Löschung der Auktion.

Die Autktion wurde gelöscht, alles gut.
Es gab keinen weiteren Mailverkehr mehr mit dem Verkäufer

Bis ich dann 9 Monate später irgendein Schrieben vom Inkasso Unternehmen bekomme, indem die mir was von Vorkasse bla blubb - (siehe ersten Post) und dem nicht reagieren auf eine erste Mahnung schreiben.

Eine erste Mahnung gab es erst gar nicht, und die Auktion wurde vom Auktionhaus als "geklärt" gelöscht.

PS: Ich habe zwar über Ebay storniert, kann aber keine Kopie dessen nicht mehr vorlegen

Nur nebenbei, es handelt sich hier um einen Artikel im Wert von 25¤



14. Aug 2010 14:59

re

TerrorTwins
Antwort auf Versuch. von wumpus

1. er kann keine Ware überweisen, er kann seinen Teil des Vertrags erfüllen, und den Kaufpreis überweisen
2. nicht der Beklagte/Adressierte ist nachweispflichtig, sondern der, der die Forderung beglichen haben will, muß deren Bestand nachweisen



14. Aug 2010 15:05

re

TerrorTwins
Antwort auf Hm. von Oceano

> Wenn du in Deutschland eine Ware kaufst/verkaufst,
> schließt du zwei Verträge ab - was unlogisch wirkt:

Nein. Einen, den Kaufvertrag. Du meinst, daß der Kaufvertrag zwei kongruente Willenserklärungen beinhaltet.

> Also, wenn du sagtest/schriebst, daß du die Ware
> tatsächlich kaufst, kann der Händler sich darauf berufen.

Nein, Zug um zug. Er kann erst fordern, daß gezahlt wird, wenn geleistet wird. Oder aber, im Falle der Vorkasse, wenn er noch mindestens einmal auf die zu leistende Vorkasse formgerecht hingewiesen hat.

Beides - Leistung oder Verweis auf Vorkasse - muß der Verkäufer nachweisen, der ja eine Forderung erhebt.

Da nicht geliefert wurde1, wäre er selbst bei Durchsetzbarkeit der Vorkasse dazu verpflichtet, dann umgehend zu liefern. Und da der Kaufvertrag erst dann rechtswirksam vollzogen wird, stünde dem Käufer das übliche Rückgabe- und Rücktrittsrecht zu, woraufhin der Verkäufer wieder den Kaufpreis erstatten müsste.

Also macht der Käufer hier einfach Eines: er schreibt dem Anwalt einen Brief, daß er den Bestand der Forderung bestreitet, und der Verkäufer hierfür Beweis darlegen/antreten soll.



14. Aug 2010 15:21

re

zwischen Vorkasse und Überweisung besteht schon ein Unterschied.

Vorkasse heißt im normalfall, dass du die Leistung im Voraus bezahlst. Im Versandhandel wird die Ware erst verschickt wenn der volle Kaufpreis bezahlt wurde.

Überweisung ist hingegen eine Bezahlart und ist allgemein nicht an Vorkasse gebunden. Das Gegenteil wäre dann die Zahlung auf Rechnung die per Überweisung beglichen wird. Alternative Bezahlarten wären Nachnahme, Kreditkarte, Bar, Paypal, Sofortüberweisung oder auch Gutscheine.

Die meisten (großen) Händler reservieren bei Vorkassebestellungen den ARtikel für 5-7 Tage, sollte kein Geldeingang erfolgen wird die Bestellung gestrichen und nicht weiter verfolgt.
Viele Händler schließen den Vertrag auch erst zum Zeitpunkt des Geldeingangs oder des Versands ab.

Hier würde ich mal die AGBs des Anbieters durchlesen. Und dann nochmal ein klärendes Gespräch suchen. Bezahlen würde ich aber erstmal nichts.



14. Aug 2010 15:30

asdf

Solange kein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, werde ich gar nichts desgleichen tun.

PS: Das mit dem VK Kontakt ist leider nicht möglich.

Ich habe weder eine Rechnung, noch einen vorhandenen Mitglieds/Auktionsnamen des Verkäufers.(da Auktion gelöscht bzw keine Bewertungen ggnseitig abgegeben worden sind.)

Das Inkassounternhmen schrieb das sie im Auftrag von XXXXXX handeln würden.
Dieser Verkäufer/Vertrieb ist bei Ebay nicht ausfindig zu machen.
Google verweist mich in der Hinsicht auf einen Gewerblichen Händler der zwar u.a auch mit Elektronik handelt, aber heute offensichtlich einen anderen Firmennamen trägt wie noch damals.

Ich habe den Vertrieb gestern drum gebitten mir mitzuteilen, ob es sich bei ihnen um die ehemalige Firma xxxx handle.

Bis jetzt habe ich keine Antwort erhalten.

Ergo: Ich habe keine möglichkeit an den VK heranzutreten



14. Aug 2010 15:54

re

TerrorTwins

Exakt dann: Bestand der Forderung bestreiten. Dann müssen die alle Unterlagen samt Schriftverkehr offenlegen und zum Beweis anbieten.



15. Aug 2010 03:55

Ja.

Antwort auf re von TerrorTwins

Du hast, wie immer Recht.
Danke, daß du so ausführlich und ergänzend hier zur Aufklärung dienst.



15. Aug 2010 03:56

Ja?

Antwort auf re von TerrorTwins

Magst du vielleicht ein Schreiben in der Art skizzieren, das der TE einfach kopieren kann und mit entsprechenden Daten vervollständigen kann?
So etwas wäre für mehrere Menschen interessant, danke ich. Ich würde es auch gerne lesen.



15. Aug 2010 15:17

re

TerrorTwins

Das ist nicht besonders anspruchsvoll.

"Hiermit bestreite ich den Bestand der von Ihnen im Namen/im Auftrag von XYZ am (Datum) erhobenen Forderungen aus (angebliche Grundlage mit Datum). Ich fordere Sie hiermit auf, den Nachweis des rechtlichen Bestands der Forderungen zu erbringen, und werde bis dahin keinerlei Zahlungen leisten. Sollten mir durch eine seitens Ihres Mandanten/Auftraggebers unbegründete Zahlungsaufforderung weitere Kosten entstehen, behalte ich mir die Geltendmachung entsprechender Ansprüche vor."

Adresszeile und Grußzeile kann jeder selbst einsetzen.



17. Aug 2010 20:45

asdf

Thx Terror, damit hast du mir sehr viel weiter geholfen



08. Sep 2010 21:50

thx

Antwort auf re von TerrorTwins

Danke für den Ratschlag Terror. :)

Die Sache hat sich nun zu meinem Gunsten geklärt.



10. Sep 2010 03:41

Hm.

Ich finde es gut, daß du dich gemeldet hast.
Zu oft erfährt man im Nachhinein wenig darüber wie es ausging.

Grüße!



10. Sep 2010 04:34

asdf

Kein Problem !

PS:
Die Forderung wurde seitens des Verkäufers aufgehoben.

MfG



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