spin.de · die Community: Diskussions-Forum und Chat - Lern nette Leute kennen!

» Kostenlos anmelden
Sitemap
: Rücklastschriftgebühr
29. Jun 2010 09:46

Rücklastschriftgebühr


Canis_Majoris
aus Mönchengladbach (Nordrhein- Westfalen)

Hallöchen..

Also Vodafone hat mir in der letzten Rechnung 12.50 ¤ Rücklastschriftgebühren berechnet,
zusätzlich zu den normalen Gebühren..
Mein Konto war nicht ausreichend gedeckt,
daher wurde es natürlich zurückgebucht..

Das witzige daran ist nur, das mein Konto nicht mehr ausreichend gedeckt war,
weil Vodafone zu viel berechnet hat und somit einen Fehler gemacht hat,
der mir sogar schriftlich eingeräumt wurde, nebst Entschuldigung.

Aber als ich vorhin anrief und genau das versuchte zu erklären,
wurde mir nur mitgeteilt, das ich die Gebühren zu zahlen haben,
eben weil sie es nicht abbuchen konnten.....
Ansonsten solle ich doch bei meinem Geldinstitut nachfragen,
da die ja dafür verantwortlich wären, das zu regeln..

Wenn sich meine Bank bei Vodafone die Gebühren holt,
ist es rechtens, wenn es sich Vodafone von mir zurückholt,
wobei ja der Fehlerteufel eindeutig bei Vodafone liegt,
weil durch den falschen Betrag mein Konto nicht mehr ausreichend gedeckt war?

Würde mich über ein paar hilfreiche Kommentare freuen,
denn es kann ja nicht sein, das ein Fehler eingeräumt wird,
und ich dennoch mein Geld nicht zurückbekomme..

Hab mich schon durch sämtliche Foren gekämpft,
aber da ging es nie um Gebühren, entstanden durchn Berechnungsfehler..



Möchtest du mitreden?     Kostenlos Anmelden

29. Jun 2010 10:16

re

wurde der fehler schriftlich bestätigt?



29. Jun 2010 13:35

Scheinbar.

> Das witzige daran ist nur, das mein Konto nicht mehr
> ausreichend gedeckt war,
> weil Vodafone zu viel berechnet hat und somit einen Fehler
> gemacht hat,
> der mir sogar schriftlich eingeräumt wurde, nebst
> Entschuldigung.

Das scheint der Fall zu sein.



29. Jun 2010 15:30

re

Also generell kann ja deine Bank am aller wenigsten was dafür :-)
I.d.R. brechnet deine Bank und die Bank von Vodafone eine Rücklastschriftgebühr für den entstandenen Mehraufwand.
Diese Gebühr wird Vodafone belastet und diese stellen sie dir dann natürlich in Rechnung (was auch vollends in Ordnung ist).
Das sind aber eigentlich noch keine 12,50 EUR ;-)

Wenn du es tatsächlich von Vodefone schriftlich hast, dass dies ein Versehen war, würd ich die 12,50 EUR an deiner Stelle nicht bezahlen.



29. Jun 2010 16:11

re

Hm, ich weiß es leider nicht, wobei ich rein bauchmäßig sagen würde, dass 12,50 Euro nicht angemessen sind.

Hast Du mal daran gedacht einfach mal bei der Verbraucherzentrale in Deiner Nähe nachzufragen?



29. Jun 2010 16:37

re

graupel

Mein Eindruck: hier weiß die rechte Hand v. Vodafone nicht, was die linke getrieben hat, insofern plädiere ich für Zahlungsverweigerung u. Drohung mit der Verbraucherzentrale. Darüber hinaus erscheinen mir die 12,50 E Gebühren extrem überhöht, angemessen wären m. E. maximal 5 Euro. ;)



29. Jun 2010 17:42

Verbraucherzentrale

Einmal mit Vodafone telefoniert und dann soll er schon zur Verbraucherzentrale? Was ist denn das für eine Einstellung?
Sowas sollte man vll. machen, wenn die Person am anderen Ende der Leitung nicht mit sich reden lässt. Aber so doch nicht... :)



29. Jun 2010 19:28

tezwb

Also so einen Stress hatte ich mit Vodafone auch einmal. Seitdem kommt mir von
denen nichts mehr ins Haus.

Am Telefon entschuldigte man sich förmlichst für die entstanden Probleme und sagte mir, es sei nun alles geklärt.
2 Wochen später bekam ich eine zweite Rechnung.

Ich habe dann eine Beschwerde-Mail an Vodafone geschrieben, natürlich höflich und nett.
Daraufhin bekam ich einen sehr freundlichen Brief mit einer weiteren Entschuldigung und ich musste nichts zahlen.

Man braucht also keine Verbraucherzentrale,
wenn man hartnäckig ist und sich an die richtigen Stellen wendet.



29. Jun 2010 20:12

re

AllenDulles männlich
Allen

> Wenn sich meine Bank bei Vodafone die Gebühren holt,
> ist es rechtens,

Nein ist es nicht. Siehe http://transpatent.com/ra_krieger/bgh/bghbank.html .

mfg
AllenDulles



29. Jun 2010 21:44

Re


Spray männlich
spin.de VIP
aus Ravensburg (Baden- Württemberg)

Meines Wissens ist es so:

Sobald der Kunde der Zahlungspflichtigen Bank eine Lastschrift zurückgibt, sei es Mangels Deckung oder wegen Widerspruch des Kunden, wird dem vermeitlichen Zahlungsempfänger einen Gebühr von 3 EUR belastet.

Ist es nun so, dass der Zahlungspflichtige die Rechnung rechtlich hätte zahlen müssen, tritt beim Empfänger ein Verwaltungsmehraufwand auf, welche er in der 1. Mahnung unter diesem Punkt auch teilweise mit einfließen lässt.

Eine Gebühr wird bei so einem Geschäftsvorfall auf jedenfall erhoben, falls die Lastschrift zurückgegeben wird. Sonst könnte ja jeder beim jedem willkürlich Lastschriften ziehen und sich so den nächsten Urlaub finanzieren.



29. Jun 2010 21:49

re

AllenDulles männlich
Allen

> Zahlungsempfänger einen Gebühr von 3 EUR belastet.

Schau aufs BGH Urteil, selbst 3 Euro dürfen die nicht fordern.

mfg
AllenDulles



29. Jun 2010 21:57

Re


Spray männlich
spin.de VIP
aus Ravensburg (Baden- Württemberg)

In welchem Teil steht da, dass man dem Zahlungsempfänger (nicht dem Zahlungspflichtigen) keine Gebühr in Rechnung stellen darf?



29. Jun 2010 22:00

re

Antwort auf re von AllenDulles

In dem Urteil geht's um das "Preisverzeichnis Preise für Dienstleistungen im normalen Geschäftsverkehr mit Privatkunden" und nicht um Firmenkunden, wie z.B. es Vodafone ist. Dem Kunde selbst wurde doch keine Gebühr auf seinem Konto belastet.



29. Jun 2010 22:04

Re


Spray männlich
spin.de VIP
aus Ravensburg (Baden- Württemberg)

Eben.

Wobei Vodafone, wenn die Rechnung nicht rechtswidrig oder dergleichen ist, die entstanden Kosten von seinem Verbraucher wieder einfordern.



29. Jun 2010 22:04

re

graupel
Antwort auf Verbraucherzentrale von kittie

Und wo war nun das Problem? Er hat eine offenkundig falsche Gebührenrechnung auf dem Tisch, führte ein Telefonat mit Vodafone bei dem er den Sachverhalt erläuterte u. abgewimmelt wurde (ist das für Dich "mit sich reden lassen"?). Also schreibt er nun einen Brief, bittet, mit Verweis auf das Telefonat, um schriftliche Bestätigung der Rücknahme, am besten noch mit Fristsetzung, weil er sich ansonsten Rat bei der Verbraucherzentrale suchen werde. Wenn er letzteres ähnlich herzlos u. fürchterlich brutal empfindet, wie dies bei Dir offenbar ankommt, kann er die Verbraucherzentrale selbstredend erst im _nächsten_ Brief einfließen lassen, wenn eventuell bereits die ersten Mahnungen eingetrudelt sind.



29. Jun 2010 22:10

Re


Spray männlich
spin.de VIP
aus Ravensburg (Baden- Württemberg)

Hmm.. Am besten geht er direkt vor Gericht und klagt gegen Vodafone.

Ist natürlich der beste und schnellste Weg.
Ich würde da einfach nochmal anrufen und wenn da dasselbe rauskommt einen Brief schreiben - zahlen würd ich die 12,50 EUR auf keinen Fall.

Ich frage mich ob man wirklich immer gleich mitm Brecheisen an die ganze Sache hingehen muss?



29. Jun 2010 22:11

re

Antwort auf re von graupel

Mir ging es um den Beitrag von kazoom. Da stand nichts von "mit der Verbraucherzentrale drohen" drin.
Sondern, dass er eventuell gleich bei der Verbraucherzentrale nachfragen soll.



29. Jun 2010 22:11

re

AllenDulles männlich
Allen
Antwort auf Re von Spray

> Wobei Vodafone, wenn die Rechnung nicht rechtswidrig oder
> dergleichen ist, die entstanden Kosten von seinem
> Verbraucher wieder einfordern.

Das Vodafone auch nur ein Kunde in diesem Fall ist scheint euch zu entgehen. Ich habe das Spiel mit meinem Alten Vermieter durch (der immer 10 Tage zu früh abbuchen wollte, es war eine große Genossenschaft) ein Hinweis bei der Bank das das nicht Rechtens ist und die Sache war für immer vergessen.
Den Tipp hatte ich von der Verbraucher Zentrale.

mfg
AllenDulles



29. Jun 2010 23:31

re

graupel
Antwort auf Re von Spray

Die Ironie ist überflüssig, ich habe doch die Verhältnismäßigkeit erläutert - sein vergeblicher Anruf erfolgte bereits, folglich besteht gewiss kein "Brecheisen" darin, sich, wie geschildert, in einem normalen Brief mit normalem Tonfall, etwaige Ratsuche bei der Vz. vorzubehalten. Mir sind Fälle bekannt, wo bei Gebührenstreitereien mit Telefonfirmen schnell mal Anschlüsse stillgelegt werden u. Kandidaten zwar unheimlich im Recht waren, jedoch wochenlang nicht telefonieren konnten. Easy going bzw. sich von Ansprechpartner zu Ansprechpartner verweisen zu lassen, ist nicht angebracht. Ich traue dem TE zu, seine eigenen Schlüsse zu ziehen, folglich müssen wir nun nicht seitenlang komplexe Debatten über Höflichkeitsusancen abhalten.



29. Jun 2010 23:38

*ergänz*

graupel

Nicht zu vergessen: bei Anschlusssperren werden gern mal Sperrgebühren um die 10 Euro erhoben, eventuell ein Anlass mehr, ohne "Brecheisen" wochenlang weitere lustige Briefe auszutauschen, für den, der's mag.



Möchtest du mitreden?     Kostenlos Anmelden