Finanzamt frage
kennt sich mit dem finanzamt aus??? so nu waren wir beim finatzamt um die änderung mitzuteilelen und die sagen uns er ist (war) nur noch gültig bis 03.2009 ab da wo wir den ersten wiederspruch eingelgt haben.und der widerspruch abgelehnt worden ist. |
re
1. hat Dein Sohn jetzt noch einen Behindertenausweis? Es gilt: 100 % Steuerbefreiung, falls der Fahrzeughalter einen Behindertenausweis mit orangefarbenem Flächenaufdrck und den Merkzeichen H, Bl oder aG. Es gilt alternativ: 50 % Steuerbefreiung, falls der Fahzeughalter einen Behindertenausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck hat. Das Merkzeichen G (gehbehindert) ist hir verzichtbar. Der Behindertenausweis ist dem Finanzamt mit dem Antrag auf Steuerbefreiung vorzulegen, dann wird per Festsetzungsbescheid die Steuer wahlweise auf 0 oder 50 % eingestuft. Grundsätzlich gilt hierbei: Dauer der Befreiung = Gültigkeitsdauer des Behindertenausweises. Vorsicht: wie Du so zart andeutest, ist der Wagen nur auf euren Sohn zugelassen, wird aber von Euch genutzt. Dies auch (und vor Allem) für Privatfahrten von Euch, für Besorgungsfahrten ür Euch und ggfs. für Arbeits- und Dienst-/Behördenwege. Hier gilt: falls nicht ALLE Fahrten mit Dritten als tatsächlichen Fahrzeugführern zur Besorgung von Geschäften des Behinderten, zum Transport es Behinderten oder zur Versorgung des Behinderten (Einkäufe usw.) durchgeführt werden, handelt Ihr steuerrechtlich strafbar. Und dafür gibt es - grob ausgedrückt - richtig was auf den Sack, falls Ihr erwischt werdet. Inkl. Nachzahlung, Verzinsung und Strafgeld. Merke: wenn Ihr den Wagen nur zwecks Steuerersparnis auf den Sohn angemeldet habt immer schön den Mund halten und nicht darüber reden. Plus: bei Polizeikontrollen usw. auf Fragen nach em "Woher? Wohin?" immer schön antworten "Fahrt von A nach B für unseren Sohn, zwecks Besorgung". Und beim Parken auf Behindertenstellplätzen1 schön aufpassen, daß es keinen Streit mit ggfs. folgender Anzeige gibt. 2 |
re
> 1. hat Dein Sohn jetzt noch einen Behindertenausweis? > 2. wenn ja, mit welchem registrierten Behinderungsgrad? > 3. wenn ja, mit Detailkennzeichnung H, aG oder G? wir hatten aber im 03.2009 ein wiederspruch beim versorgunsamt eingelegt und somit eine verlängerung bekommen bis 06.2010 . |
re
Bis Juni 2010 habt Ihr damit die Berechtigungsgrundlage für ene 100 %ige Steuerbefreiung hinsichtlich Kfz.-Steuer. Denn bis dahin ist von Amts wegen der Behinderungsgrad mit 100 % angegeben. Heißt: Widerspruch beim Finanzamt. Wobei das hinsichtlich Eures Themas vermutlich zwecklos ist. Ihr bekommt zwar wahrscheinlich Recht (Anspruchsgrundlage ist ja da), allerdings wird die Entscheidung 12 - 24 Monate in Anspruch nehmen und bei der Schiedsstelle anhängig werden. Den Stress für ~ 300 ¤............würde ich mir nicht geben. Mit dem selben Zeitaufwand und der selben Energie holt man andernorts mehr, als diese 300 ¤ rein. Fazit: macht für Euch nicht wirklich Sinn, der Sache nachzugehen. Zudem das Thema ab nächsten Monat eh durch ist, und die Steuererleichterung wegfällt. |
re
wir vermuten das es sich dabei aber um deutlich mehr als nur 300¤ handelt. na wir warten erstmal jetzt wollten die beiden ämtern mal mit einander sprechen. |
re
> wir vermuten das es sich dabei aber um deutlich mehr als Vermuten bringt nichts. Rechnen schon. Die Kfz.-Steuer für 2009 wurde ja bereits bezahlt, und das wohl zum Nulltarif. Sprich: in 2009 mußtet Ihr nichts bezahlen. Schlimmstenfalls für 10/2009 bis 12/2009. Dann geht es noch um den Zeitraum 01/2010 bis 06/2010. Also um maximal 9 Monate aus 2009 und 2010 zusammen. Ein Pkw mit 2 Litern Hubraum und Schadstoffklasse E1 (also alt!) kostet 302 ¤ im Jahr, ein noch älterer Wagen ohne geregelten Kat kostet 421 ¤ jährlich. Bei 9 Monaten also zw. 227¤ und 301 ¤ Steuerlast. Was soll denn da "deutlich mehr" sein? |
re
ach so unser auto ist schon 11 jahre alt. |
re
Wenn, dann wirst Du eine Nachforderung über die 3 Restmonate aus 2009 und die ersten 5 Monate aus 2010 bekommen. Ab Juni müßt Ihr ja eh den Normsatz zahlen. Ein 11 Jahre alter Wagen wird dabei nicht horrend teuer sein. Wie oben: rechtfertigt den Stress nicht ;) |
re
juti alles klar danke schön |
re
Teile die Ausführungen von TerrorTwins, vor allem die erste Antwort. Man müßte den Sachverhalt genau kennen, aber der Verdacht liegt |
re
gebe dir recht, der wagen darf nur benutzt werden...wenn das behinderte kind mitfährt oder wenn ausdrücklich besorgungen für den behinderten gemacht werden!! |