Feiertage
Ostersonntag und Pfingstsonntag sind keine |
re
also ich (nrw) bekomme ostersonntag 150% zulage und ostermontag 100%. |
re
Andersrum wäre es richtig. Denn Ostermontag ist ein ges. Feiertag, der Ostersonntag nicht. |
re
> Denn Ostermontag ist ein ges. Feiertag, der Ostersonntag passt doch? ostermontag bekommt er 100% zulage |
Weil.
Weil Ostersonntag immer auf einen Sonntag fällt vermutlich. =) |
re
Antwort auf re von pollo Ostersonntag ist noch nie ein gesetzlicher Feiertag gewesen, außer in Brandenburg. Ergo ein ganz normaler Sonntag. |
re
Deine Aussage: > Andersrum wäre es richtig. Der Ostermontag wird jedoch richtig bezahlt -> 100% Zulage Lediglich am Ostersonntag wird wohl unabsichtlich zu viel bezahlt -> ich vermute mal 50% Sonntagszulage und 100% für den Feiertag, der keiner ist. "Andersrum" wäre es also nicht richtig, denn weder 150% am Feiertag noch 100% am Sonntag sind üblich ;) |
Wo gibt es 150 %?
Entweder 100% für Feiertage oder 50% für Sonntage. Wenn ein Feiertag auf Sonntag fällt, gibt es auch "nur" 100 %. Von 150 % habe ich noch nie etwas gehört. |
re
zitat von oben... das topic hat 8 beiträge, sollte also nachvollziehbar sein, worauf sich meine aussage bezieht! abgesehen davon: zuschlägebündelung wird heutzutage öfter betrieben... alles andere ist auch unfug: die feiertagsnachtschicht sollte nicht schlechter bezahlt werden als die feiertagstagschicht... |
Nichtsdestoweniger...
Kann ein Arbeitgeber Zuschläge verteilen wie er will. Ein guter Vergleich sind Ladenschlußzeiten: |


