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18. Mär 2010 09:46

Feiertage

Ankh35

Ostersonntag und Pfingstsonntag sind keine
gesetzlichen Feiertage. Wer an diese Tagen
arbeiten muss, hat keinen Anspruch auf
Feiertagszuschlag. (In 15 von 16 Bundesländern)
Ausnahme ist Brandenburg.
Bundesarbeitsgericht Erfurt. (Az. 5AZR 317/09)
sueddeutsche.de dpa



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18. Mär 2010 16:19

re


Eddi männlich
Torsten aus Dortmund (Nordrhein- Westfalen)

also ich (nrw) bekomme ostersonntag 150% zulage und ostermontag 100%.



18. Mär 2010 16:29

re


Dragon-Lion männlich
spin.de VIP
Einfach aus Lauterbach Vogelsbergkreis (Hessen)

Andersrum wäre es richtig.

siehe hier:

Denn Ostermontag ist ein ges. Feiertag, der Ostersonntag nicht.



18. Mär 2010 18:40

re

pollo

> Denn Ostermontag ist ein ges. Feiertag, der Ostersonntag
> nicht.

passt doch? ostermontag bekommt er 100% zulage
ostersonntag 150% zulage, womöglich 50% für sonntag und 100% für den "feiertag", der scheinbar keiner ist ;)



19. Mär 2010 05:15

Weil.

Weil Ostersonntag immer auf einen Sonntag fällt vermutlich. =)



19. Mär 2010 08:53

re


Dragon-Lion männlich
spin.de VIP
Einfach aus Lauterbach Vogelsbergkreis (Hessen)
Antwort auf re von pollo

Ostersonntag ist noch nie ein gesetzlicher Feiertag gewesen, außer in Brandenburg. Ergo ein ganz normaler Sonntag.



21. Mär 2010 12:27

re

pollo

Deine Aussage:

> Andersrum wäre es richtig.

Der Ostermontag wird jedoch richtig bezahlt -> 100% Zulage

Lediglich am Ostersonntag wird wohl unabsichtlich zu viel bezahlt -> ich vermute mal 50% Sonntagszulage und 100% für den Feiertag, der keiner ist.

"Andersrum" wäre es also nicht richtig, denn weder 150% am Feiertag noch 100% am Sonntag sind üblich ;)



21. Mär 2010 13:35

Wo gibt es 150 %?


Altersachse männlich
Dieter aus Köln (Nordrhein- Westfalen)

Entweder 100% für Feiertage oder 50% für Sonntage. Wenn ein Feiertag auf Sonntag fällt, gibt es auch "nur" 100 %. Von 150 % habe ich noch nie etwas gehört.



21. Mär 2010 18:14

re

pollo

zitat von oben... das topic hat 8 beiträge, sollte also nachvollziehbar sein, worauf sich meine aussage bezieht! abgesehen davon: zuschlägebündelung wird heutzutage öfter betrieben... alles andere ist auch unfug: die feiertagsnachtschicht sollte nicht schlechter bezahlt werden als die feiertagstagschicht...



22. Mär 2010 06:45

Nichtsdestoweniger...

Kann ein Arbeitgeber Zuschläge verteilen wie er will.
Hätte ich eine Firma, gäbe es am Geburtstag meiner ersten Kinder einen halben Tag frei, bezahlt.
Das macht aus dem Tag immer noch keinen gesetzlichen Feiertag.
Den entscheidet der Gesetzgeber..

Ein guter Vergleich sind Ladenschlußzeiten:
Das Amt sagt: Mo bis Sa, von 8h bis 20h darfst du Dinge verkaufen, Oceano.
Ich mache aber Montags Ruhetag - Trotzdem bleiben Montage nach wie vor kein Teil vom gesetzlichen Wochenende, sondern allgemeiner Werktag..