Geld von der Versicherung
Hallo, Ich lebe zur Zeit von ALGII, da ich noch zur Schule gehe. Jetzt hat mein Freund vor ein paar Monaten mein Handy aus dem Fenster fallen lassen und hat das seiner Versicherung gemeld. Ich habe dann auch 263 Euro erstattet bekommen, weil das Handy sehr neu war. Die ARGE will jetzt meine Kontoauszüge mal wieder sehen und ich wollte, wissen ob mir das Geld zu steht, besser gesagt ob ich das Geld behalten darf, denn das Handy war noch nicht abbezahlt und ich brauche ein Handy wegen der Erreichbarkeit, weil ich auch kein Telefon habe. LG |
re
haha, ein so teures handy? |
re
Toller Beitrag. |
Also,
Antwort auf re von Sekutor ich kann mit meinen Geld machen was ich will ob Ratenzahlungoder sonst was ausserdem hab ich auch schon gearbeitet und eingezahlt, Ausserdem war das keine Antwort auf meine Frage und ich muss mich nicht dafür rechtfertigen, dass ich mich weiterbilde um später dann nochmehr einzuzahlen als ich es schon habe. |
re
Kann man nicht anonym (also notfalls als Meier, Müller...) beim AA anrufen und fragen, wie das unter den von dir genannten Umständen gehandhabt wird? |
Hatte...
...ich versucht aber das kommt halt drauf an ob ich Rehafall bin und und und ausserdem sagte mir die nette Dame am tel, dass sie nicht alles auswendig wissen können und da ich im Internet nichts darüber gefunden habe frage ich hier. |
re
Hallo, lg |
re
Sollte eigentlich eine Mail werden. Irgendwann werde ich mal was richtig peinliches in einen Thread stellen^^ |
Danke
Und deswegen.
LOL
> Hier im Finanzforum werden Hallo Lacuna, der Begriff "Gewinnanlagen" ist toll... (((-; Ich seh das Finanzforum eher als Hilfestellung für alle Interessierten, um Schrottinvestments zu entlarven (haben wir ja des öfteren schon gemacht) und den Leuten Schaden zu ersparen oder eben auf mögliche Wege zum Vermögensaufbau hinzuweisen. Aber ich denke, dass sowas wie dieser Thread sehr wohl ins Finanzforum gehört. Man kann es ja auch in mehreren Foren schreiben, das erhöht die Chance dass sich jemand damit auskennt (oder ist das verboten?). Habe die Ehre! |
Da der Vorgang bereits...
... stattgefunden hat und ausgerechnet der Zeitraum der Buchung als Nachweis gefordert wurde, bist du wohl oder übel darauf angewiesen, wie die AA das beurteilt. Grundsätzlich interessieren die Arge nur die Einnahmen. Wofür du dein Geld ausgibst ist denen egal. Wenn du für den Versicherungsbetrag wieder ein Handy erworben hast, dürfte er nicht zur Anrechnung herangezogen werden. Ein Handy ist schließlich kein Luxus, auch wenn es überteuert erworben wurde. |
re
Könnte ja auch sein, dass das Handy ein Geschenk war. Und wenns kaputt geht, gehört das Geld für ein neues Handy der TE. Oder? |
Ja, aber nach Aussage...
... der TE ist das Handy notwendig für die Kommunikation. Dann muss sie ein neues Handy erwerben, sonst wäre ihre Begründung gegenstandslos. |
ähm
Aber ein neues Handy gibt es schon für wenige Euro, wenn es lediglich um das telefonieren und/oder die Erreichbarkeit geht. |
Stimmt, leider geht...
... aus ihrem Eingangsthread nicht hervor, ob sie jetzt wieder ein Handy besitzt und wie sie das finanziert hat. |
Ich habe...
...davon den Rest von dem Handy bezahlt und mir dann ein neues gekauft. Ich hoffe mal, dass die das zu meinen Gunsten dann beurteilen. |
Das es auch...
Das neue Handy
mit deinem Geld??
Habe ich das Gerade richtig gelesen, du kannst machen mit deinem Geld wsa du willst? Ich glaube du vergisst, das das unsere Steuergelder sind. zum anderen, ich habe im Jahr ein knapp sechsstelliges Bruttoeinkommen. Mein Handy hat neue, ohne Vertrag 50 ¤ gekostet. Es lebe der Sozialstaat. |

