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: zwangsvollstreckungsbetrug
11. Mär 2010 12:44

zwangsvollstreckungsbetrug

Raven-

wie und wohin schickt man einen wiederspruch gegen die zwangsvollstreckung?

danke im vorraus :)



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11. Mär 2010 14:23

re

Da du die Ankündigung für die Zwangsvollstreckung sicher schriftlich bekommen hast, solltest du den Widerspruch auch, fristgerecht, an den Absender dieser Nachricht schicken.



12. Mär 2010 16:18

re

sanjana67
Antwort auf zwangsvollstreckungsbetrug von Raven-

Also wenn jemand eine Ankündigung zur Zwangsvollstreckung bekommen hat (durch den Gerichtsvollzierher), dann hat der Gläubiger bereits einen vollstreckbaren Titel.
Dagegen kann man keinen Widerspruch einlegen. Der Titel hat 30 Jahre seine Gültigkeit.
Man hätte gegen den zuerst eingegangenen Mahnbescheid und dann noch gegen den Erlass eines Vollstreckungsbescheides Widerspruch einlegen können.



12. Mär 2010 16:40

re

Naja, zumindest kann er damit Zeit schinden. Und vermutlich kann er die Z. verhindern, wenn er versucht sich mit seinem Gläubiger zu einigen.



12. Mär 2010 21:36

Zahlen schaft Abhilfe

Himmelszelt männlich
aus Bayern

Es ist richtig, daß in diesem Falle ein vollstreckbarer Titel vorliegen muß. Der kann zustande gekommen sein durch ein rechtskräftiges Urteil,
Nichtbeachtung eines Mahnbescheides, oder Rückstände von öffentl. Abgaben.

Die Frage ist berechtigt, aber ein Teil der Antworten führt m.E. auf ein Abstellgleis.
Die Frage ist doch, ist die Vollstreckung berechtigt (was ich annehme). Dann kann ich nur raten bringe das in Ordnung. Ich habe kein
Verständnis für Tipps für Zeit schinden oder wie ich was umgehen kann.
Noch ein Hinweis: Bei jedem Vollstreckungsversuch fallen Kosten an und die Forderung wird immer größer. Wenn eine Lohnpfändung /
Pfändung des Kontos folgt, ist der Schaden noch größer. Manch einer manöveriert sich selbst ins abseits und wundert sich dann, wenn
er keine Arbeit findet, keinen Kredit bekommt usw.



12. Mär 2010 21:49

re

So viele Infos standen im ET ja nun nicht. Ich habe nur die Frage _beantwortet_ und sie nicht bewertet ;-) 1