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: Hartz IV trotz gemeinsamer Wohnung?
15. Feb 2010 18:33

Hartz IV trotz gemeinsamer Wohnung?

püppilotta weiblich
aus Deutschland

Hallo Ihr Lieben,

ich hoffe, hier gibts nicht schon was Ähnliches, habe zumindest nichts gefunden was mir weiter helfen könnte...

Also es geht darum, dass ich momentan Hartz IV beziehe 1 und nebenbei einen 165 ¤ - Job mache.

Mein Freund arbeitet fest und bekommt monatlich um die 930 ¤ raus.

Da wir schon eine Weile zusammen sind, wollten wir dieses Jahr zusammen ziehen.

Ich möchte ihm nicht auf der Tasche liegen oder bzw. von seinem Geld leben, sondern möchte schon aus Liebe mit ihm zusammen ziehen. Da wir momentan 50 km auseinander wohnen macht es uns nämlich nur eine Wochenendbeziehung möglich :(

Nun würde uns interessieren, wo die Einkommensgrenze liegt und ob mir trotz seinem Job noch anteilig Hartz IV zusteht?!

Würde mich freuen, wenn mir jemand helfen kann, der in der gleichen Situation war.

GLG



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15. Feb 2010 19:56

*senf*

> Ich möchte ihm nicht auf der Tasche liegen oder bzw. von
> seinem Geld leben, sondern möchte schon aus Liebe mit ihm
> zusammen ziehen.

du redest von Liebe und denkst an Geld ... das ist ein Widerspruch ... oder geht deine Frage in die Richtung "was kann ich tun damit es das Amt nicht merkt" ...



15. Feb 2010 20:00

Ich glaube,...

> > Ich möchte ihm nicht auf der Tasche liegen oder bzw. von
>
> > seinem Geld leben, sondern möchte schon aus Liebe mit
> ihm
> > zusammen ziehen.
>
> du redest von Liebe und denkst an Geld ... das ist ein
> Widerspruch ... oder geht deine Frage in die Richtung "was
> kann ich tun damit es das Amt nicht merkt" ...

Ich glaube, sie meint - "Wie kann ich mit ihm wohnen, ohne, daß sich meine/unsere finanziellen Situationen rechtlich ändern?"
Sicher bin ich nicht, aber so hatte ich es anfangs verstanden.



15. Feb 2010 20:18

ich glaube ...

> "Wie kann ich mit ihm wohnen,
> ohne, daß sich meine/unsere finanziellen Situationen
> rechtlich ändern?"

... wer sich liebt und zusammenzieht, sollte den Begriff der "Bedarfsgemeinschaft" kennen ... also (sehr vereinfacht) den Bedarf von beiden addieren und das Einkommen beider abziehen, aus negativem Rest begründen sich Leistungen ...

Hinweis: H4 ist bei dieser Betrachtung kein Einkommen ...



16. Feb 2010 09:30

Erstmal

püppilotta weiblich
aus Deutschland
Antwort auf *senf* von susi-18

ist das ziemlicher Unsinn, weil wir dazu stehen, dass wir zusammen sind..... demnach hättest dir den Mist auch sparen können ...



16. Feb 2010 09:36

So und nun...

püppilotta weiblich
aus Deutschland
Antwort auf ich glaube ... von susi-18

zu dieser Antwort ... die war sehr hilfreich ... ehrlich .. dafür danken wir dir Beide !!!

Ich habe von dem Gehalt (den 930 Euro) den Bedarf der Lebensgemeinschaft und die Miete abgezogen und komme auf einen geringen Anspruch. Nun meine Frage:

Wenn mein Nebenjob (165 Euro) als Berechnungsgrundlage dient, würd der Bedarf um Hartz IV zu bekommen nicht ausreichen. Zählt der Nebenjob in die Berechnung? Ja oder nein?



16. Feb 2010 09:55

Sorry

püppilotta weiblich
aus Deutschland
Antwort auf Erstmal von püppilotta

für den dummeln Spruch... habe das echt falsch verstanden und so aufgefasst, als würdest du mir das so unterstellen. Tut mir echt leid ... bitte verzeih mir *auf die Knie fall* -zwinker-



18. Feb 2010 14:57

re

ShanniLo
Antwort auf So und nun... von püppilotta

Wenn ich in eine 50 km weit entfernte Stadt ziehen wollte, würde ich mich zuerst schlau machen, ob ich nicht zumindest einen 400¤-Job finden würde.



18. Feb 2010 16:23

An

püppilotta weiblich
aus Deutschland

sich nicht schlecht die Idee, allerdings will er in meine Stadt ziehen ;)

Er behält seinen Job trotzdem.



20. Feb 2010 12:26

re

> sich nicht schlecht die Idee, allerdings will er in meine
> Stadt ziehen ;)
>
> Er behält seinen Job trotzdem.

Wenn er mehr verdient, dann wäre es sinnvoller, wenn Du in seiner Stadt etwas suchst. Arbeitswege von 50km gehen ins Geld. Und zwar wirklich.



20. Feb 2010 22:29

Stimmt schon

püppilotta weiblich
aus Deutschland

> Wenn er mehr verdient, dann wäre es sinnvoller, wenn Du in
> seiner Stadt etwas suchst. Arbeitswege von 50km gehen ins
> Geld. Und zwar wirklich.

... aber mein Freund hat einen Gastank, demnach tankt er für 25 Euro voll und kommt damit 500 km weit. Reicht also in etwa eine Woche. Außerdem haben wir uns hier schon etwas aufgebaut, da wir einen gemeinsamen Garten in meiner Stadt haben ;)



21. Feb 2010 16:02

re

Amirania weiblich
Bianca

Ganz einfach :) Ihr beantrag ein so genanntes Probejahr. In der Zeit kann das Jobcenter nicht an das Geld von deinen Freund ran.
Du bekommst deinen ganz normalen Regelsatz weiter und 50 % der Miete. Von deinen Freund wird in diesen Jahr rein gar nix angerechnet



25. Feb 2010 03:44

so geht das

Theriemie

von manchen Leuten halte ich die Kommentare für vollkommen überflüssig. Und wenn man aus Liebe zusammenzieht heißt das ja nicht das man auf Ewig zusammenbleibt. Der Anfang ist ja mit dem Zusammenzug schon gemacht das Andere wird man dann sehen. Und Übrigens wenn das Geld nicht reicht, hilft auch oft die Liebe nichts, da kommt es zu Streitigkeiten die nicht gewollt sind. Also so unreife Kommentare bringen hier gar nichts.

Die Landesozialgerichte haben entschieden das eine Bedarfsgemeinschaft erst dann besteht und anrechenbar ist, wenn das Paar mindestens zwei Jahre zusammen wohnt. In Deinem Fall wird das Einkommen von Deinem Freund nicht angerechnet. Wohl aber der Mietanteil. Da ich annehme das Du die Miete bezahlt bekommst, wird die ARGE diese um die Hälfte kürzen, die dann Dein Freund zu zahlen hat, er wohnt ja auch da.

Also, da Dein Freund sich dann bei Dir Anmelden muss, sagst Du der ARGE lediglich das er eingezogen ist und eine weitere Lebensgemeinschaft erst noch auf Probe besteht. Damit ist alles gesagt.
Alles Gute Euch beiden.



26. Feb 2010 10:25

re

Amirania weiblich
Bianca

> Die Landesozialgerichte haben entschieden das eine
> Bedarfsgemeinschaft erst dann besteht und anrechenbar ist,
> wenn das Paar mindestens zwei Jahre zusammen wohnt.

Nach einen Jahr schon.



03. Mär 2010 10:08

re

aquarii

Auch nicht richtig.
Mein jetziger Mann ist vor einem Jahr bei mir eingezogen, hat sich ein paar Tage später
angemeldet und am gleichen Tag einen Antrag bei der ARGE ausgefüllt.
Und ab dem Zeitpunkt waren wir eine Bedarfsgemeinschaft.
Also weder 1 noch 2 Jahr/e. Aber vielleicht ist das ja nur in Bayern so!?



03. Mär 2010 10:09

re

aquarii
Antwort auf so geht das von Theriemie

> Die Landesozialgerichte haben entschieden das eine
> Bedarfsgemeinschaft erst dann besteht und anrechenbar ist,
> wenn das Paar mindestens zwei Jahre zusammen wohnt.

Blödsinn, wo haste denn das her?



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