Hartz IV trotz gemeinsamer Wohnung?
Hallo Ihr Lieben, ich hoffe, hier gibts nicht schon was Ähnliches, habe zumindest nichts gefunden was mir weiter helfen könnte... Also es geht darum, dass ich momentan Hartz IV beziehe 1 und nebenbei einen 165 ¤ - Job mache. Mein Freund arbeitet fest und bekommt monatlich um die 930 ¤ raus. Da wir schon eine Weile zusammen sind, wollten wir dieses Jahr zusammen ziehen. Ich möchte ihm nicht auf der Tasche liegen oder bzw. von seinem Geld leben, sondern möchte schon aus Liebe mit ihm zusammen ziehen. Da wir momentan 50 km auseinander wohnen macht es uns nämlich nur eine Wochenendbeziehung möglich :( Nun würde uns interessieren, wo die Einkommensgrenze liegt und ob mir trotz seinem Job noch anteilig Hartz IV zusteht?! Würde mich freuen, wenn mir jemand helfen kann, der in der gleichen Situation war. GLG |
*senf*
> Ich möchte ihm nicht auf der Tasche liegen oder bzw. von du redest von Liebe und denkst an Geld ... das ist ein Widerspruch ... oder geht deine Frage in die Richtung "was kann ich tun damit es das Amt nicht merkt" ... |
Ich glaube,...
> > Ich möchte ihm nicht auf der Tasche liegen oder bzw. von Ich glaube, sie meint - "Wie kann ich mit ihm wohnen, ohne, daß sich meine/unsere finanziellen Situationen rechtlich ändern?" |
ich glaube ...
> "Wie kann ich mit ihm wohnen, ... wer sich liebt und zusammenzieht, sollte den Begriff der "Bedarfsgemeinschaft" kennen ... also (sehr vereinfacht) den Bedarf von beiden addieren und das Einkommen beider abziehen, aus negativem Rest begründen sich Leistungen ... Hinweis: H4 ist bei dieser Betrachtung kein Einkommen ... |
Erstmal
So und nun...
zu dieser Antwort ... die war sehr hilfreich ... ehrlich .. dafür danken wir dir Beide !!! Ich habe von dem Gehalt (den 930 Euro) den Bedarf der Lebensgemeinschaft und die Miete abgezogen und komme auf einen geringen Anspruch. Nun meine Frage: Wenn mein Nebenjob (165 Euro) als Berechnungsgrundlage dient, würd der Bedarf um Hartz IV zu bekommen nicht ausreichen. Zählt der Nebenjob in die Berechnung? Ja oder nein? |
Sorry
für den dummeln Spruch... habe das echt falsch verstanden und so aufgefasst, als würdest du mir das so unterstellen. Tut mir echt leid ... bitte verzeih mir *auf die Knie fall* -zwinker- |
re
Wenn ich in eine 50 km weit entfernte Stadt ziehen wollte, würde ich mich zuerst schlau machen, ob ich nicht zumindest einen 400¤-Job finden würde. |
An
sich nicht schlecht die Idee, allerdings will er in meine Stadt ziehen ;) Er behält seinen Job trotzdem. |
re
> sich nicht schlecht die Idee, allerdings will er in meine Wenn er mehr verdient, dann wäre es sinnvoller, wenn Du in seiner Stadt etwas suchst. Arbeitswege von 50km gehen ins Geld. Und zwar wirklich. |
Stimmt schon
> Wenn er mehr verdient, dann wäre es sinnvoller, wenn Du in ... aber mein Freund hat einen Gastank, demnach tankt er für 25 Euro voll und kommt damit 500 km weit. Reicht also in etwa eine Woche. Außerdem haben wir uns hier schon etwas aufgebaut, da wir einen gemeinsamen Garten in meiner Stadt haben ;) |
re
Ganz einfach :) Ihr beantrag ein so genanntes Probejahr. In der Zeit kann das Jobcenter nicht an das Geld von deinen Freund ran. |
so geht das
von manchen Leuten halte ich die Kommentare für vollkommen überflüssig. Und wenn man aus Liebe zusammenzieht heißt das ja nicht das man auf Ewig zusammenbleibt. Der Anfang ist ja mit dem Zusammenzug schon gemacht das Andere wird man dann sehen. Und Übrigens wenn das Geld nicht reicht, hilft auch oft die Liebe nichts, da kommt es zu Streitigkeiten die nicht gewollt sind. Also so unreife Kommentare bringen hier gar nichts. Die Landesozialgerichte haben entschieden das eine Bedarfsgemeinschaft erst dann besteht und anrechenbar ist, wenn das Paar mindestens zwei Jahre zusammen wohnt. In Deinem Fall wird das Einkommen von Deinem Freund nicht angerechnet. Wohl aber der Mietanteil. Da ich annehme das Du die Miete bezahlt bekommst, wird die ARGE diese um die Hälfte kürzen, die dann Dein Freund zu zahlen hat, er wohnt ja auch da. Also, da Dein Freund sich dann bei Dir Anmelden muss, sagst Du der ARGE lediglich das er eingezogen ist und eine weitere Lebensgemeinschaft erst noch auf Probe besteht. Damit ist alles gesagt. |
re
> Die Landesozialgerichte haben entschieden das eine Nach einen Jahr schon. |
re
Auch nicht richtig. |
re
Antwort auf so geht das von Theriemie > Die Landesozialgerichte haben entschieden das eine Blödsinn, wo haste denn das her? |