Reise von der steuer absetzbar?
hallo erstmal... ich finds schön das es hier ja doch recht interessante themen gibt und nochdazu leute die sich damit auskennen. |
re
Verbuchen kannst Du das alles, aber Du mußt rechnen (wenn die Belege nicht schon der Steuerberater raus wirft), daß Du bei der nächsten Privat ist privat und Geschäft ist Geschäft. Halte Dich daran, wer ein Geschäft hat kann ohnehin mehr absetzen als ein Arbeitnehmer und man |
re
alles auslegungssache, im zweifelsfall den steuerberater zu rate ziehen... prinzipiell kannst du auch die beiträge zum fitnesscenter absetzen, den urlaub dafür weniger. hat jetzt weniger mit dem betrag sondern mehr mit dem nutzen für die arbeit zu tun, aber nutz den urlaub doch z.b. um dort geschäftliche kontakte zu knüpfen (sollte irgendwie nachweisbar sein), usw usw... machbar ist alles und wird auch oft genug gemacht, warum auch nicht.. |
re
als gaudi hätt ich das jetz nicht gesehen- war mein purer ernst und auch eine ernst gemeinte frage. weil ich hab gehört man kann ja sooo viel von der steuer absetzen etc. aber alles eben auch nicht. und das hätte mich jetzt einfach interessiert. denn wenn man es machen kann wär ich ja der dumme ders nicht macht... und ausserdem ich lege nicht jeden beleg in mein kassenbuch . wenn ich mit freunden unterwegs bin und wir essen gehen zb. nehm ich auch nicht den beleg mit was wir alles verfuttert haben und setz es dann von der steuer ab- ist in meinen augen privatvergnügen. sonst sagt ja der steuerberater auch irgendwann- du verfrisst mehr als du verdienst ;-) (mal brutal ausgedrückt) |
so so Steuerfachleute hier
Alle Antworten sind falsch. -5 |
re
danke - genau das wollte ich wissen- hm das mit dem rückenleiden stimmt! dürfte auch kein problem sein das bestätigt zu kriegen (weil durch meine arbeit werden die schmerzen nicht weniger- aber durchs studio schon) hmmm dann werd ich wohl doch warten müssen bis mein steuerberater aus dem urlaub zurück ist und das mal genauer abklären... aber vielen vielen dank.... |
re
Antwort auf so so Steuerfachleute hier von Theriemie
Wenn solche Vorgänge über betriebliche Konten abgewickelt werden, steht nicht zur Diskussion, ob die Buchung als Privatentnahme in Frage käme, sondern die Buchung muss dann zwangsläufig als solche erfolgen. Abgesehen davon haben Kosten, die entstehen, um ein Rückenleiden zu behandeln, zu mindern o. ä. im betrieblichen Bereich nichts zu suchen. Wenn sowas auf ärztlichen Rat erfolgt, handelt es sich um Krankheitskosten. Diese sind im privaten Bereich anzusiedeln und können als außergewöhnliche Belastung zum Ansatz gebracht werden. Hierbei gilt es allerdings die zumutbare Belastung zu berücksichtigen, welche je nach Familienstand und Einkommen zwischen 1 u. 7 % des Gesamtbetrages der Einkünfte beträgt. |
re
Antwort auf re von pollo hm, wenn man urlaub + geschäft verbindet sollte das natürlich schon glaubwürdig sein, wenn man wegen einem termin im ausland einne ganze woche dort bleibt werden die sich auch ihren teil denken... glaub kaum, dass das dann durchgeht (bzw zum größten teil nicht) |
vesuchen kannst
du es, aber die im Amt lassen ohne triftige Gründe heute nicht mehr viel durchgehen...wenn dein Urlaub mit dem Geschäft in Zusammenhang zu bringen ist oder dein Fitnessstudio...wir haben da eher schlechte Erfahrungen |
re
na danke auf jedenfall ;-) ich halt mich dann mal lieber still - weil wenn du mitn finanzamt ärger hast bist die ärmste sau ;-) |
ja ja
ich sehe schon viele fachlich versierte Kollegen da. Das freut mich immer auch im fernen Indien das zu lesen. |
gugug
Theriemie....winks mal nach Indien.....sorry für OT |