Hausverkauf
Hallo, vielleicht kennt sich jemand mit dem folgenden Fall aus: - Ehemann und Ehefrau besitzen zu gleichen Teilen ein Haus Jetzt frage ich mich, wie da wohl die Rechtslage aussieht. Kann der Ehemann, der 50 % des Hauses hält, die Immobilie überhaupt verkaufen, wenn die Frau die anderen 50 % hält und nicht verkaufen möchte und ihm sogar die Auszahlung seines Anteils vorschlägt? Dann kann es dem Ehemann ja eigentlich egal sein, ob er von seiner Frau das Geld bekommt oder von einem anderen Hauskäufer. Ich bin gespannt, ob mir jemand weiterhelften kann. |
re
> Kann der Ehemann, der 50 % des Hauses hält, die Immobilie grundsätzlich kann jeder im Grundbuch eingetragene Miteigentümer eine "Teilungsversteigerung" beantragen. Dies schmälert üblicherweise den Erlös und kann im beschriebenen Fall von "der anderen Partei" wohl einige Jahre hinausgezögert werden ... > Ich bin gespannt, ob mir jemand weiterhelften kann da gibt es (auch sachkundige) Rechtsanwälte, die in solch komplexen Themen ausreichend kompetent sind. |
Interessant
Antwort auf Hausverkauf von Lavendula > Ich bin gespannt, ob mir jemand weiterhelften kann Ich auch! Sieht bei Euch ja nach mächtig Rosenkrieg aus... Aber wie blöd muss man sein, und das Haus weit unter Wert verkaufen...? |
er
Antwort auf Hausverkauf von Lavendula kann doch seine Hälfte zum Verkauf anbieten denke ich. Und diese Hälfte könnte sie dann erwerben. Wenn ihr 50 % gehören kann er nicht einfach das Haus ohne ihr Einverständnis verkaufen. Ich denke schon das sie ganz gute Karten hat und ihm die Hälfte abkaufen kann. Sie muss sich halt rechtlich beraten lassen. |
re
So ist es in der Tat....... weil er sein Leben nicht auf die Reihe bekommt, missgönnt er das Glück seiner Familie. In dem Sinne: wenn ich nicht glücklich bin,dürft ihr es auch nicht sein! Danke für den Tipp |
re
Antwort auf Hausverkauf von Lavendula Ich glaube, da würde ich zum Anwalt raten - denn so einfach bekommt er sie nicht aus dem Haus - da hat sie Mittel und Wege um das ziemlich lange herauszuzögern. Zumindest wenn sie es professionell macht. Auf keinen Fall ausziehen und unter Wert verkaufen lassen. |
re
Antwort auf Hausverkauf von Lavendula Wie hier schon angeführt, eine Beratung bei einem Fachanwalt ist angebracht. Eine Erstberatung kostet ca. 190,00 ¤ Stöber mal in den Antworten. |
Hausverkauf
Antwort auf Hausverkauf von Lavendula Hallo, grundsätzlich schlage ich vor einen Fachanwalt -der etwas vom Zwangsversteigerungrecht- versteht aufzusuchen. Ich bin der Meinung Grundsätzlich kann jeder seinen Teil beanspruchen. Wenn eine gütliche Einigung nicht erzielt werden kann, dann bleibt nur der Antrag Ein anderer Gedanke ist, wer steigert ein Haus ein, wo ich den Hausbesitzer erst durch Zwangsräumung raus bringe. Das sind zusätzliche Nicht den Kopf hängen lassen, Vorwärtsstrategie entwicklen. |
Ja.
Also bei einem
Hausverkauf muss man auch zu einem Notar, da der Kaufvertrag notariell beglaubigt werden muss! |
re
wir hatten im bekanntenkreis auch so ein fall, |
re
Antwort auf Hausverkauf von Lavendula wie alt sind die Kinder? da du laut profil noch sehr jung bist, wurde das Haus sicherlich geerbt und nicht gekauft ....oder liegen dann die Schulden bei beiden? |
re
AW: Hausverkauf
Antwort auf Hausverkauf von Lavendula Fakt ist: Wenn beide Personen im Grundbuch stehen, sind auch beide Eigentümer bzw. Schuldner. In diesem Fall müssen sich Mann und Frau über den Hausverkauf absolut einig sein (auch bei persönlichen Diskrepanzen oder einem "Rosenkrieg"). Soll heißen: Keiner von beiden kann einen Alleingang starten. Man(n) kann die Frau in diesem Fall nicht zu irgendetwas zwingen. Dies gilt sowohl für den freihändigen Verkauf als auch für die Übertragung der Miteigentumsanteile an den Mann. Durch das gemeinsame Eigentum ist der Mann hier zwangsweise mit seiner geschiedenen Frau verbunden. Daher gibt es gesetzlich nur die Möglichkeit, diese Gemeinschaft zwangsweise aufzulösen - im Wege der Teilungsversteigerung. Im Rahmen der dann vorzunehmenden Versteigerung besteht die Möglichkeit, dass einer von beiden selbst mitbietet und somit die Immobilie erwirbt. Am besten wäre aber natürlich eine einvernehmliche Lösung. Dies verhindert unnötigen Stress! Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit weiterhelfen konnte und möchte unter anderem vorschlagen, dass Sie Ihren Beitrag oder etwas völlig Neues in unser Internetforum stellen, das Sie unter folgendem Link erreichen: MFG |
Recht hat er
Aber ich würde einer Teilungsversteigerung nicht negativ an deiner Stelle gegenüberstehen, |
