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16. Jan 2010 11:39

Hausverkauf

Lavendula

Hallo,

vielleicht kennt sich jemand mit dem folgenden Fall aus:

- Ehemann und Ehefrau besitzen zu gleichen Teilen ein Haus

- Aufgrund der Trennung zog der Ehemann vor 2 Monaten aus, die Ehefrau mit 2 Kindern lebt noch im gemeinsamen Haus

- Ehemann möchte jetzt das gemeinsames Haus verkaufen und somit der noch Ehefrau und den Kindern die Heimat nehmen

- Allerdings hängt die Ehefrau am Haus und möchte dieses behalten. Sie schulg ihm die Auszahlung seines Anteils vor, was er jedoch ablehnte. Er
möchte, dass beide Parteien das Haus verlassen. (WENN ER DAS HAUS VERKAUFEN MÖCHTE, KANN ER EINE AUSZAHLUNG SEINES ANTEILS VON
SEINER FRAU ABLEHNEN?)

- Ehefrau möchte nun vom Ehemann, dass dieser ihren Anteil vom Haus sofort ausbezahlt, sodass sie sich ein neues Heim kaufen kann. Dies lehnt
jedoch der Ehemann wieder ab, er könne sie jetzt nicht ausbezahlen. Sie bekomme ihren Anteil, der sich nach dem Erlös des Hausverkaufes richtet.
Das gemeinsame Haus soll - laut Ehemann - für ein "Butterbrot" verkauft werden, um das Haus so schnell wie möglich loszuwerden und der
Verkaufswert weit unter dem eigentlichen Wert des Hauses liegt, sodass die Ehefrau nicht viel zu erwarten hat.

Jetzt frage ich mich, wie da wohl die Rechtslage aussieht. Kann der Ehemann, der 50 % des Hauses hält, die Immobilie überhaupt verkaufen, wenn die Frau die anderen 50 % hält und nicht verkaufen möchte und ihm sogar die Auszahlung seines Anteils vorschlägt? Dann kann es dem Ehemann ja eigentlich egal sein, ob er von seiner Frau das Geld bekommt oder von einem anderen Hauskäufer.
Kann er im umgedrehten Fall die Auszahlung an seine Frau verweigern und das Haus eigenmächtig für ein "Butterbrot" verkaufen?

Ich bin gespannt, ob mir jemand weiterhelften kann.



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16. Jan 2010 12:52

re

> Kann der Ehemann, der 50 % des Hauses hält, die Immobilie
> überhaupt verkaufen, wenn die Frau die anderen 50 % hält
> und nicht verkaufen möchte und ihm sogar die Auszahlung
> seines Anteils vorschlägt?

grundsätzlich kann jeder im Grundbuch eingetragene Miteigentümer eine "Teilungsversteigerung" beantragen. Dies schmälert üblicherweise den Erlös und kann im beschriebenen Fall von "der anderen Partei" wohl einige Jahre hinausgezögert werden ...

> Ich bin gespannt, ob mir jemand weiterhelften kann

da gibt es (auch sachkundige) Rechtsanwälte, die in solch komplexen Themen ausreichend kompetent sind.



16. Jan 2010 13:42

Interessant


Mr.Moneymaker männlich
aus Rottal- Inn wenns wer kennt (Bayern)
Antwort auf Hausverkauf von Lavendula

> Ich bin gespannt, ob mir jemand weiterhelften kann

Ich auch!

Sieht bei Euch ja nach mächtig Rosenkrieg aus...

Aber wie blöd muss man sein, und das Haus weit unter Wert verkaufen...?



16. Jan 2010 20:37

er

Antwort auf Hausverkauf von Lavendula

kann doch seine Hälfte zum Verkauf anbieten denke ich. Und diese Hälfte könnte sie dann erwerben. Wenn ihr 50 % gehören kann er nicht einfach das Haus ohne ihr Einverständnis verkaufen. Ich denke schon das sie ganz gute Karten hat und ihm die Hälfte abkaufen kann. Sie muss sich halt rechtlich beraten lassen.
Aber wie es sich liest will er ihr wohl das Leben schwer machen oder????



16. Jan 2010 20:49

re

Lavendula

So ist es in der Tat....... weil er sein Leben nicht auf die Reihe bekommt, missgönnt er das Glück seiner Familie.

In dem Sinne: wenn ich nicht glücklich bin,dürft ihr es auch nicht sein!

Danke für den Tipp



17. Jan 2010 10:05

re

Antwort auf Hausverkauf von Lavendula

Ich glaube, da würde ich zum Anwalt raten - denn so einfach bekommt er sie nicht aus dem Haus - da hat sie Mittel und Wege um das ziemlich lange herauszuzögern. Zumindest wenn sie es professionell macht.

Auf keinen Fall ausziehen und unter Wert verkaufen lassen.



17. Jan 2010 12:28

re

comax
Antwort auf Hausverkauf von Lavendula

Wie hier schon angeführt, eine Beratung bei einem Fachanwalt ist angebracht. Eine Erstberatung kostet ca. 190,00 ¤
Vielleicht ist hier etwas zu finden und Du kannst Dich vorab schon informieren.

Stöber mal in den Antworten.

http://www.frag-einen-anwalt.de/



19. Jan 2010 22:34

Hausverkauf

Himmelszelt männlich
aus Bayern
Antwort auf Hausverkauf von Lavendula

Hallo,

grundsätzlich schlage ich vor einen Fachanwalt -der etwas vom Zwangsversteigerungrecht- versteht aufzusuchen. Ich bin der Meinung
diese allgem. Erstberatung deckt auch eine Rechtschutzversicherung ab (Anruf genügt). Bei den Zwangsverteigerungsgerichten sind
Rechtspfleger die nach meiner Kenntnis sehr hilfsbereit sind. Sie können zwar keine Rechtsauskunft geben, aber sie können den Weg
aufzeigen. Darüber hinaus gibt es in Bayern bei den Gerichten eine allgem. kostenlose Beratung wo man seine Fragen stellen kann (diese sind aber nur an wenigen Stunden in der Woche, also beim zuständigen Amtsgericht erfragen). Auch die Haus- und Grundbesitzervereine
haben seriöse und wissende Anwälte, das kostet doch nicht viel.

Grundsätzlich kann jeder seinen Teil beanspruchen. Wenn eine gütliche Einigung nicht erzielt werden kann, dann bleibt nur der Antrag
auf Verteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft. Ich sehe eine Verteigerung mit so negativ. Im Versteigerungsfall
wird meistens ohnehin nur weit unter 70% des Verkehrswertes erzielt. Die Hälfte gehört Dir bereits im Falle der Ersteigerung, also würdest
Du günstig an die andere Hälfte ganz legal ran kommen. Das wäre ein schlechtes Geschäft für Deinen Mann.

Ein anderer Gedanke ist, wer steigert ein Haus ein, wo ich den Hausbesitzer erst durch Zwangsräumung raus bringe. Das sind zusätzliche
Kosten für den Käufer und auch Ärger. Versteigerung bricht bestehende Mietverhältnisse nicht. Du kannst doch einen langfristen Miet-
vertrag für Deinen Teil abschließen oder bei Zugewinngemeinschaft evtl. sogar für den Mann weil er mit haftet. Also vor her mit einem
Anwalt die Taktik besprechen.

Nicht den Kopf hängen lassen, Vorwärtsstrategie entwicklen.



24. Jan 2010 20:55

Ja.

Antwort auf re von kazoom

Aber eventuell zu einer Kanzlei, die sowohl Liegenschaftsrecht als auch Familienrecht bearbeitet.
So ein Fall müsste eigentlich bekannt sein, ich kann mir gut vorstellen, daß diese "Rache" öfters vorkommt, wenn Erbe oder Scheidung ins Haus steht.



07. Feb 2010 17:26

Also bei einem

Lena0590 weiblich
aus Sachsen- Anhalt

Hausverkauf muss man auch zu einem Notar, da der Kaufvertrag notariell beglaubigt werden muss!
Aber im Grundsatz kann man ein Haus (wo beide es zu gleiche Teilen besitzen) nur im Einverständnis mit dem anderem Verkaufen. Und wenn der Mann da die Auszahlung ablehnt kommt er, meiner Meinung nach, damit bei keinem Gericht mit durch! Denn die Bedürfnisse der Kinder und des erziehendem Elternteil stehen bei Entscheidungen im Vordergrund! Und die Motivation von ihm liegen scheinbar nur darin der Frau eine Auszuwischen.



11. Feb 2010 20:00

re

pauline44 weiblich
aus Berlin/ Brandenburg (Berlin)

wir hatten im bekanntenkreis auch so ein fall,
du musst googeln, hat die bekannte auch gemacht
hat nützliche tips gefunden, reich die scheidung ein
und dein anwalt wird die sache regeln,wenn du das
geld für die andere hälfte des hauses auftreiben
kannst, ich glaube du hast ein vorverkaufsrech,
lasse dich beraten, glaube mir du bekommst das haus



12. Feb 2010 18:00

re

Antwort auf Hausverkauf von Lavendula

wie alt sind die Kinder?

da du laut profil noch sehr jung bist, wurde das Haus sicherlich geerbt und nicht gekauft ....oder liegen dann die Schulden bei beiden?



11. Mär 2010 11:12

re

perfect_touch
Antwort auf Hausverkauf von Lavendula

Ist das Haus schuldenfrei?



31. Mär 2010 21:59

AW: Hausverkauf

NRW-Boy
Antwort auf Hausverkauf von Lavendula

Fakt ist: Wenn beide Personen im Grundbuch stehen, sind auch beide Eigentümer bzw. Schuldner.

In diesem Fall müssen sich Mann und Frau über den Hausverkauf absolut einig sein (auch bei persönlichen Diskrepanzen oder einem "Rosenkrieg"). Soll heißen: Keiner von beiden kann einen Alleingang starten. Man(n) kann die Frau in diesem Fall nicht zu irgendetwas zwingen. Dies gilt sowohl für den freihändigen Verkauf als auch für die Übertragung der Miteigentumsanteile an den Mann. Durch das gemeinsame Eigentum ist der Mann hier zwangsweise mit seiner geschiedenen Frau verbunden.

Daher gibt es gesetzlich nur die Möglichkeit, diese Gemeinschaft zwangsweise aufzulösen - im Wege der Teilungsversteigerung. Im Rahmen der dann vorzunehmenden Versteigerung besteht die Möglichkeit, dass einer von beiden selbst mitbietet und somit die Immobilie erwirbt.

Am besten wäre aber natürlich eine einvernehmliche Lösung. Dies verhindert unnötigen Stress!

Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit weiterhelfen konnte und möchte unter anderem vorschlagen, dass Sie Ihren Beitrag oder etwas völlig Neues in unser Internetforum stellen, das Sie unter folgendem Link erreichen:
www.korte-immobilien.foren-city.de

MFG



10. Apr 2010 21:55

Recht hat er

Torsten103

Aber ich würde einer Teilungsversteigerung nicht negativ an deiner Stelle gegenüberstehen,
da in solch Verhältnisse nur sehr niedrig geboten wird und Du somit selbst gute Karten hast günstig
an seine Anteile zu kommen.



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