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: 1. eigene Wohnung
03. Mai 2012 07:46

1. eigene Wohnung

wenn ein junger Erwachsener seinen 1. Mietvertrag unter schreibt muss er ja vorher eine Selbstauskunft vor legen.

Ein Vermieter will ja immer eine Bescheinigung haben das der künftige Mieter Mietschulden frei ist.

In dem Falle ist es ja so das es da so eine Bescheinigung noch gar nicht geben kann weil er ja erst bei den Eltern auszieht.

Nun meine Frage Ich habe gehört das man dann nur einen Wohnung bekommt wenn man einen Bürgen hat oder man kann halt nicht Ausziehen weil man keinen Wohnung sonst bekommt.

Stimmt das das oder war das eine falschen Infomation.



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03. Mai 2012 08:05

re

Es stimmt nicht ganz.

Grundsätzlich ist es Sache des Vermieters welche Bedingungen er stellt. (Natürlich nur im rechtlich zulässigen Rahmen)

Viele Vermieter wollen dann anstelle dieser Auskunft einen Bürgen. Je nach Wohnungsmarkt ist es leichter oder schwerer oder fast unmöglich einen Vermieter zu finden, der auch so an "Erstlinge" vermietet.

Vermutlich ist es bei Genossenschaften leichter, zumindest haben einige von mir betreute Jugendliche dort ihre erste Wohnung bekommen.



03. Mai 2012 08:12

re

Also das hiese wenn kein bürge vorhanden ist der auch als bürge anerkannt wird wird es schwer.



03. Mai 2012 08:16

fff

Antwort auf 1. eigene Wohnung von Mona74

also bei meinem auszug war es sehr einfach. wir mussten einfach eine selbstauskunft ausfüllen, in der wir reinschreiben, wo wir arbeiten und wieviel wir verdienen. einfach als absicherung für den vermieter, dass wir uns die wohnung auch leisten können.

also ich denke, wenn man arbeit hat und genug verdient, um die wohnung zu finanzieren, dürfte es wenig probleme geben.



ddnergirl weiblich
SXXXXXX aus Landeshauptstadt Sachsen (Sachsen)
03. Mai 2012 14:41

damals

Antwort auf 1. eigene Wohnung von Mona74

bei meiner ersten wohnung hab ich gar nix vorlegen müssen (3 jahre her)



ddnergirl weiblich
SXXXXXX aus Landeshauptstadt Sachsen (Sachsen)
03. Mai 2012 14:41

zusatz

Antwort auf 1. eigene Wohnung von Mona74

die haben den lohnzettel kopiert und gut war



03. Mai 2012 15:03

re

Da du ja aus dresden bist darf ich fragen wer dein vermieter ist. kannst mir auch in einer mail antworten



03. Mai 2012 19:09

re

Antwort auf 1. eigene Wohnung von Mona74

Sowas wurde von mir nie verlangt. Sie wollten nur wissen wo ich arbeite, mehr nicht



03. Mai 2012 20:29

re

Antwort auf 1. eigene Wohnung von Mona74

Habe ich nie gebraucht.
Ist wohl von Vermieter zu Vermieter verschieden.



**It_s_me**
03. Mai 2012 22:06

re

Antwort auf 1. eigene Wohnung von Mona74

geh über hausverwaltungen, bzw. genossenschaften...die verlangen die lohnbescheinigung und vielleicht einen wbs.



ddnergirl weiblich
SXXXXXX aus Landeshauptstadt Sachsen (Sachsen)
04. Mai 2012 07:39

vermieter

Antwort auf re von Mona74

ich bin bei der genossenschaft.
aber auch früher wo ich mit ellis umgezogen bin, war das nie notwendig.



ddnergirl weiblich
SXXXXXX aus Landeshauptstadt Sachsen (Sachsen)
04. Mai 2012 07:42

ich würde

generell nie bei ner wohnung über en privatabiet/ausländischen gehn, der nur 1 wohnung oder so hat außer vielleicht aufm dorf. aber in der großstadt is mir das zu ungewiss. wenn ich ma probleme hätte und dann nie en ansprechpartner hab bzw dem alles ega is hauptsache kohle kommt pünktlich...



06. Mai 2012 09:18

re

Antwort auf 1. eigene Wohnung von Mona74

> Ein Vermieter will ja immer eine Bescheinigung haben das
> der künftige Mieter Mietschulden frei ist.

> Nun meine Frage Ich habe gehört das man dann nur einen
> Wohnung bekommt wenn man einen Bürgen hat oder man kann
> halt nicht Ausziehen weil man keinen Wohnung sonst
> bekommt.

Das hab ich beides noch nie gehört. Mein Freund ist vor ca 1einhalb Jahren ausgezogen und so weit ich weiß, hat er nix davon gebraucht...

Ich könnts mir vorstellen, wenn man U18 is, oder Lohnpfändungen, Hartz 4, Vorstrafen wegen Mietbetrug usw hat.

Aber ich hab davon echt noch nicht gehört, also auch jetzt wo ich zur Zeit eine eigene Wohnung such.

Was würden sonst zum Beispiel die chinesischen und japanischen Austauschstudenten machen?... in China oder Japan rumtelefonieren und mögliche Vormieter erforschen, da braucht man ja schon fast nen Geheimagenten und nen Dolmetscher...

Ich würd keinen Vermieter nehmen, der sich wegen dem Alter der Mieter komisch anstellt... die Leute haben meistens schlechte Erfahrungen gemacht und ich könnt das dann ausbaden - hätte ich persönlich keine Lust drauf.

Also vielleicht lieber nochmal rumgucken nach anderen Wohnungen, bevor man womöglich noch mit nem polizeilichen Führungszeugnis ankommen muss...



06. Mai 2012 12:56

re

Antwort auf 1. eigene Wohnung von Mona74

Ich glaube, da kommt es stark auf die Gegend an.

In Großstädten ist das wohl Gang ung Gebe, da sich die Vermieter ihre potenziellen Mieter meistens aussuchen können.
In ländlicheren Gegenden wo's dann höchstens eine handvoll Bewerber pro Wohnun gibt, wird darauf vermutlich verzichtet.

Aber in Zeiten von Mietnomaden u.ä. ist's ja eigentlich nachvollziehbar, dass sich auch die
Vermieter absichern wollen und im Vornerein schauen wollen wen sie sich da in die Wohnung holen.

Ich kenn's auch nur mit Selbstauskunft, der letzten Lohnbescheinigung und Kopie des Personalausweises.12
Als ich minderjährig war, haben einfach meine Eltern den Mietvertrag unterschrieben.



07. Mai 2012 09:59

re

Antwort auf 1. eigene Wohnung von Mona74

Bei der ersten Wohnungsbesichtigung ist es sinnvoll wenn Mama und Papa als die derzeitigen "Vermieter" mitgehen, denn das zeigt Interesse, und dass man im Notfall seinem Kind auch hilft.

Was der Vermieter will ist sehr sehr unterschiedlich.



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