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: Welpe aus holland
zuppi weiblich
Zup
21. Mai 2012 13:12

Welpe aus holland

Wir bekommen bald einen Welpen aus Holland vom Züchter. Weiss jemand, wie das da grundsätzlich mit dem Impfen und Chippen geregelt ist? Bekommt man diesen EU Heimtierpass automatisch dazu?
Wo kann man sich darüber informieren?

Wir werden beim nächsten Treffen auch den Züchter fragen, aber ich hätte gern schon vorab Infos. Außerdem fällt mir dann vielleicht noch mehr ein was ich fragen muss.



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21. Mai 2012 13:20

re

den Hundepass haben wir bei der Übergabe des Hundes bekommen



21. Mai 2012 13:50

Laut meiner TÄ

bekommt der Hund den blauen EU-Pass (Impfausweis) nur, wenn er auch gechipt ist. Ansonsten gibt es hier in Deutschland nur den Gelben. Wie der nationale Impfpass in Holland aussieht weiß ich leider nicht. In Deutschland ist es ja mittlerweile Pflicht, dass alle Hunde vom eingetragenen Züchter nur noch gechipt abgegeben werden dürfen... ergo EU-Impfpass. Ob das auch in Holland Pflicht ist weiß ich nicht.



21. Mai 2012 13:51

Damit

Antwort auf Welpe aus holland von zuppi

Du den Hund überhaupt legal nach Deutschland einführen darfst, muss er geimpft sein (insbesondere für Tollwut gibt es da Bestimmungen) und er muss gechipt sein. All das muss in seinem EU-Heimtierausweis vermerkt sein...



zuppi weiblich
Zup
21. Mai 2012 14:37

Re

Gibt es sonst etwas zu beachten bei der Einfuhr?

Gibt es Seiten auf denen vermerkt ist was wo Pflicht ist?
In den Niederlanden herrscht Chippflicht - da ist es doch wahrscheinlich dass Welpen direkt gechippt werden, oder?



21. Mai 2012 14:53

Die

Antwort auf Damit von felis.silvestris

Impfpflicht besteht nur für Hunde, die älter sind, als 3 Monate.

Für Welpen gilt folgendes:

Welpen unter 3 Monaten:
Einzelne Mitgliedsstaaten, unter anderem Deutschland (außer z.Bsp. Schweden, Irland, Malta, Vereinigtes Königsreich und Italien(!)) gestatten die Einreise (aus anderen Mitgliedsstaaten ) eines Heimtieres, das jünger als drei Monate und nicht geimpft ist, sofern für dieses Tier ein EU-Ausweis incl. Kennzeichnung durch Mikrochip mitgeführt wird sowie eine tierärztliche Bescheinigung, dass es seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die eine Infektion mit dem Tollwutvirus ausgesetzt sein könnten, in Kontakt gekommen zu sein, oder es seine Mutter begleitet, von der es noch abhängig ist. Die Mutter muss die Einreisebedingungen erfüllen.

http://www.die-tierarztpraxis.eu/index.php?option=com_content&view=article&id=5&Itemid=6

Auf der HP der deutschen Botschaft in Rom findet sich ebenfalls ein Muster dieses Textes für die Bestätigung, es scheint daher sehr wichtig zu sein, den genauen Wortlaut einzuhalten!
http://www.rom.diplo.de/Vertretung/rom/de/01/Heimtiere/heimtiere__3monate__seite.html



22. Mai 2012 10:04

re

Antwort auf Damit von felis.silvestris

welpen können erst mit 12 wochen gegen tollwut geimpft werden.
ist der welpe bei abgabe jünger, braucht er es nicht.



22. Mai 2012 10:07

re

Antwort auf Welpe aus holland von zuppi

schau doch im kaufvertrag oder schick einen zweizeiler an den züchter.

auch wenn du verpflichtet bist, bestimmte auflagen zu erfüllen, um den hund einzuführen, ist der züchter nicht unbedingt verpflichtet, diese zu erfüllen.

sprich mit ihm.



22. Mai 2012 12:14

re

Antwort auf Damit von felis.silvestris

Ich hab einen meiner Hunde mit 10 Wochen (das war recht spontan) von Schottland über Holland mit nach Hause genommen. Bei mir reichte ein normales Attest vom Tierarzt, dass der Hund gesund ist - und ich musste definitiv durch mehrere Kontrollen.
Zudem telefonierte der englische Tierarzt, bei dem ich den Hund vorstellte, noch mit irgendwelchen amtlichen Stellen, da er sich selbst unsicher war, was der Hund für die Reise durch die Niederlande nach Deutschland denn nun benötigt.
(Ein Problem wäre in dem Fall übrigens auch gewesen, dass in GB Tierärzte keinen Vorrat an Tollwutimpfstoff angelegt haben, da die Krankheit auf der Insel faktisch nicht existiert.)



22. Mai 2012 14:10

Äh

fein, einen Hund geschmuggelt....das ist der grund, warum z.b. aus dem Osten die Tollwut wieder einwandern kann.

Sollte der Hund nicht gechipt gewesen sein, dann war das illegal, es sei denn, das ganze ist schon viele Jahre her. Der einzige Grund, warum sowas passieren kann sind die fehlenden Grenzkontrollen...das denen bei der Ausreise das Schnurz ist ist klar...



22. Mai 2012 14:53

re

Naja, so ein Verbrechen seh ich dahinter jetzt auch nicht, dass er den Welpen ohne gültige Tollwutimpfung mit über die Grenzen genommen hat. Kommt natürlich immer drauf an woher der Hund kam, wenn er ihn irgendwo auf der Straße aufgegabelt hätte mit unbekannter Vergangenheit wäre es ganz was anderes als wenn er ihn z.B. bei einem ordentlichen Züchter gekauft hat. Und ich finde das kann man dann nicht mit dem Massenimport irgendwelcher halbkranker Welpen aus dem Osten vergleichen die alle möglichen Krankheiten einschleppen.

Mich kotzt es übrigens jetzt schon an, dass ich dazu genötigt werde, meinen Welpen schon mit drei Monaten gegen Tollwut zu impfen obwohl ich das für noch viel zu früh halte nur weil irgendwelche Heinis das so festgelegt haben. Das ist Paragraphenreiterei auf Kosten des Tieres.



22. Mai 2012 15:54

re

ehrlich mit 3 Monaten schon,
da hab ich en fehler gemacht,das hab ich net gewußt,
meier wurde erst später gegen Tollwut geimpft,erst mit einen Jahr ganz genau gesagt



22. Mai 2012 16:15

du

musst deinen hund nicht so früh gegen tollwut impfen lassen, wenn du nicht ins ausland reist.... oder der welpe einreisen muss.



22. Mai 2012 16:18

re

Antwort auf re von Engelfee

Vielleicht ist die Tollwutimpfung bei euch ja nur freiwillig durchzuführen.
Bei uns ist sie leider verpflichtend für alle Hunde die älter als drei Monate alt sind.
Wenn ich die Wahl hätte würde ich bis nach dem Zahnwechsel warten mit der Tollwutimpfung. Vielleicht vergesse ich den Hund auch zu impfen (natürlich ganz unabsichtlich, ich bin doch so ein vergesslicher Mensch...). Mehr als schlimmstenfalls eine Geldstrafe bekommt man dafür wahrscheinlich nicht, vielleicht auch nur eine Verwarnung. Aber die Mühlen der Bürokratie mahlen langsam, dauert sicher ewig, bis die überhaupt herausfinden ob der Hund geimpft wurde oder nicht und bis dahin ist er dann ja geimpft.



22. Mai 2012 16:37

Wo

ist das Problem mit der zeitigen Tollwutimpfung? Tolwut kann man nicht behandeln, nur der Verdacht auf Kontakt zu einem tollwütigen Tier reicht und der Hund wird getötet....



22. Mai 2012 16:37

re

Antwort auf Äh von felis.silvestris

Ja, stimmt. Ist schon ein paar Jahre her, kann sein, dass sich da mittlerweile etwas geändert hat, wenn es ums Chippen geht: aber zu dem Zeitpunkt war es auf diese Weise vollkommen legal. Es besteht aus logischen Gründen keine Notwendigkeit, einen Welpen aus Großbritannien gegen Tollwut impfen zu lassen, da man die Krankheit schlecht über die Grenze bringen kann, denn Tollwut existiert in Gb nicht und aus eben diesemd Grund wird im Normalfall auch nicht dagegen geimpft. Der Vergleich mit dem Osten hinkt insofern gewaltig.
(Zudem war der Hund übrigens zu jung, um geimpft zu werden.)
Ich hatte den Hund (ich war nicht im Urlaub da, sondern recht lange Zeit) von einer Züchterin, die ich kannte und in deren Nähe ich wohnte und ich kannte ihn quasi seit seiner Geburt. Er war fit und durchgecheckt, munter und gesund. Ich habe ihn mir nicht im Urlaub von der Straße gefangen und gedacht "Ach fein, den nehme ich mal mit, 12 Stunden im Kofferraum auf der Fähre wird der schon aushalten".
Wie gesagt: der Tierarzt in Yorkshire (zu dem ich wegen des Attests für die Fährfahrt musste) telefonierte sogar mit dem Landwirtschaftsministerium und es war alles vollkommen in Ordnung, kein Grund mir im vorwurfsvollen Tonfall (aber das ist ja usus in diesem Forum) "fein, einen Hund geschmuggelt" vorzuhalten, die gesetzlichen Bestimmungen zu diesem Zeitpunkt wurden definitiv eingehalten.



22. Mai 2012 16:43

Anmerkung

Nur, ums gesagt zu haben, bevor es jemand wörtlich nimmt: Der Hund war auf der Fähre _nicht_ im Kofferraum.



22. Mai 2012 17:13

re

Antwort auf Wo von felis.silvestris

Wenn ein Welpe gegen Tollwut gimpft wurde bevor er 12 Wochen alt ist ist die Impfung ja unter Umständen gar nicht wirksam, weil noch zu viele Antikörper vorhanden sind die von der Mutter übertragen wurden. Woher weiss ich, dass dies mit genau 12 Wochen nicht mehr der Fall ist? Könnte man höchstens vor der Impfung eine Titerbestimmung durchführen lassen. Aber wer macht das schon?
Außerdem ist die Tollwutimpfung eine Impfung bei der verhältnismäßig häufig Impfreaktionen auftreten und sowieso ist jede Impfung eine gewisse Belastung für den Körper. Und da ein Lebendimpfstoff verwendet wird ist die Belastung für einen jungen Hund dessen Immunsystem noch nicht richtig ausgereift ist ziemlich hoch. Während des Zahnwechsels hat das Imunsystem damit schon genug zu tun, da muss meiner Meinung nach nicht auch noch die Impfung dazukommen.
Für einen Hund einer sehr kleinen Rasse ist es denke ich mal nochmal belastender, die Impfdosis wird soweit ich weiss ja nicht der Größes des Hundes angepasst (oder doch? dann lass ich mich natürlich gern eines Besseren belehren)



22. Mai 2012 18:04

Nein,

für alle gängigen Präparate gilt:

1 ml für alle Tierarten, unabhängig von Art, Rasse, Grösse oder Alter.
Erstimpfung
Welpen von ungeimpften Müttern: ab einem Alter von 4 Wochen.
Welpen von geimpften Müttern: ab einem Alter von 3 Monaten.

Übrigens ist der Grund für die 3 Monatsgrenze bei einem Hersteller wie folgt begründet:

Die Vakzination kann bereits ab der 7. Lebenswoche durchgeführt werden. Allgemein sind aber nur mindestens 3 Monate alte Tiere gegen Tollwut zu impfen, da die Gefahr besteht, dass jüngere Impflinge eine ungenügende Immunität entwickeln. Tiere, die anlässlich der ersten Impfung jünger als 3 Monate sind, müssen daher revakziniert werden, sobald sie das Alter von 3 Monaten erreicht haben.



22. Mai 2012 18:10

[OT] Na,

Antwort auf Anmerkung von ActonBell

da haben wirs ja! Und das ohne Schwimmweste - sowas von Leichtsinn!

SCNR



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