Unter 16
Hallo, Ich wollte mal fragen ob unter 16 Jährige mitfahren dürfen mit ner bestättigung seiner Eltern, und wenn man nicht auf den park schläft sondern in einen Hotel. Ginge das Irgendwie Bitte um Antwort............Danke Mit Freundlichen Grüßen Abendstern |
re
re
Antwort auf Unter 16 von Gelöschter Nutzer Hallo. Sicher ist es doof für die, die unter 16 sind und gerne hinwollen. Aber versuch auch mal, das zu verstehen. Vom Gesetzgeber her darfst du unter 16 nur bis 22.00 Uhr raus, danach musst Du drin sein. Wenn Du das privat machst, dass Du mallänger draußen bleibst, dann ist das Deine Sache und Deine Eltern bekommen ggf. den Ärger. Aber selbst wenn Deine Eltern nun dem Chattertreffenbesuch zustimmen und Du bist dann doch mal nicht 22.00 im Hotel und irgendein Gesetzeshüter bekommt das mit, dann hat SPiN den Stress am Hacken, denn dann müssen die sich dafür verantworten, da es ihre Veranstaltung ist. Und dass sie dieses Risiko einfach nicht eingehen wollen ist doch irgendwo verständlich, oder? |
naja...
> Gesetzgeber her darfst du unter 16 nur bis 22.00 Uhr raus, von 16-18 darf das ganze nur bis 24.00 Uhr sein. Eigentlich das gleiche Problem. greetz to me an me an me |
nachtrag...
nicht falsch verstehen: 16-18 ist natürlich 16 und 17 gemeint, denn wie ja jeder weiß mit 18 is man ja "erwachsen"*g* |
re
abendstern darüber ham wir schon nen thread *nur mal so anmerk |
mit 18
biste unbeschränkt geschäfftsfähig aba vor dem gesetz biste erst mit 21 richtig volljährig |
re
> biste unbeschränkt geschäfftsfähig aba vor dem gesetz Eintritt der Volljährigkeit Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein. oder meinst du was anderes? |
re
Mit 21 ist man voll strafmündig ... |
re [OT]
> Mit 21 ist man voll strafmündig was aber nichts im geringsten mit Volljährigkeit zu tun hat (siehe Strafgesetzbuch bzw. Jugendgerichtsgesetz) =o) |
wie funktioniert das
Antwort auf Unter 16 von Gelöschter Nutzer eigentlich bei Festivals, Ferienlagern, Discotheken, Konzerten... ? |
Richtig
Richtig der Verlust durch Anzeigen wegen verletzung der Aufsichtspflicht (die der Veranstalter selten bekommt, meist nur wenn einem Kind etwas zustößt) wird durchaus in kauf genommen, dies gilt allerdings für Großveranstaltungen und Konzerte, nicht für Discotheken. Weiterhin ist es möglich bei den Behörden (Österreich) eine Sonderregelung oder Genehmigung für die Zeit der Va. zu bekommen (zb, Energie Music Award's) Die Schwierigkeiten die entstehen können zahlen sich aber für Spin's Ct. (mit 300 pax wird gerechnet) nicht aus. Lg. Fray. |
Re
Antwort auf Unter 16 von Gelöschter Nutzer In Begleitung der Eltern (die auch ne gültige Eintrittskarte besitzen) kann man auch unter 16 teilnehmen. |
lol
man kann auch einfach so so tun als sei man 16... die werden da sicherlich nicht die ausweise kontrollieren LOL |
Re
> die Doch :-) |
re
Antwort auf lol von Gelöschter Nutzer deinen würd ich besonders kontrollieren und auch Fingerabdrücke nehmen *fg* Kon, der froh ist über 16 zu sein;) |
re
Ach, wir nehmen euch beide einfach gleich bei Ankunft in polizeiliches Gewahrsam, irgendein Grund wird sich schon finden. |
re
zu kon könnte ich hochbrisantes material liefern *g* |
zu
Schroeti find ich auch was. Ich will nur net mit dem in eine Zelle |
Ihr zwei
werdet eh im Serverraum eingesperrt*fg* .oO(mal gucken wie lange die brauchen das System so zu versauen das nix mehr geht*gg*) Wetten werden angenommen*fg* |
