spin.de · die Community: Diskussions-Forum und Chat - Lern nette Leute kennen!

» Kostenlos anmelden
Sitemap
28. Jun 2003 13:48

Unter 16

Gelöschter Nutzer

Hallo,

Ich wollte mal fragen ob unter 16 Jährige mitfahren dürfen mit ner bestättigung seiner Eltern, und wenn man nicht auf den park schläft sondern in einen Hotel.

Ginge das Irgendwie

Bitte um Antwort............Danke

Mit Freundlichen Grüßen Abendstern



Möchtest du mitreden?     Kostenlos Anmelden

28. Jun 2003 13:54

re

und was ändert das an den gegebenheiten?



28. Jun 2003 14:02

re

Antwort auf Unter 16 von Gelöschter Nutzer

Hallo.

Sicher ist es doof für die, die unter 16 sind und gerne hinwollen. Aber versuch auch mal, das zu verstehen. Vom Gesetzgeber her darfst du unter 16 nur bis 22.00 Uhr raus, danach musst Du drin sein. Wenn Du das privat machst, dass Du mallänger draußen bleibst, dann ist das Deine Sache und Deine Eltern bekommen ggf. den Ärger. Aber selbst wenn Deine Eltern nun dem Chattertreffenbesuch zustimmen und Du bist dann doch mal nicht 22.00 im Hotel und irgendein Gesetzeshüter bekommt das mit, dann hat SPiN den Stress am Hacken, denn dann müssen die sich dafür verantworten, da es ihre Veranstaltung ist. Und dass sie dieses Risiko einfach nicht eingehen wollen ist doch irgendwo verständlich, oder?
Wartest halt bis zum nächsten Mal, auch wenn's doof ist.



28. Jun 2003 14:13

naja...

Metzle männlich
Daniel

> Gesetzgeber her darfst du unter 16 nur bis 22.00 Uhr raus,

von 16-18 darf das ganze nur bis 24.00 Uhr sein. Eigentlich das gleiche Problem.

greetz to me an me an me



28. Jun 2003 14:14

nachtrag...

Metzle männlich
Daniel

nicht falsch verstehen: 16-18 ist natürlich 16 und 17 gemeint, denn wie ja jeder weiß mit 18 is man ja "erwachsen"*g*



28. Jun 2003 18:22

re

Gelöschter Nutzer

abendstern darüber ham wir schon nen thread *nur mal so anmerk



29. Jun 2003 15:31

mit 18

Gelöschter Nutzer
Antwort auf nachtrag... von Metzle

biste unbeschränkt geschäfftsfähig aba vor dem gesetz biste erst mit 21 richtig volljährig



29. Jun 2003 16:12

re

Gelöschter Nutzer

> biste unbeschränkt geschäfftsfähig aba vor dem gesetz
> biste erst mit 21 richtig volljährig

§ 2 BGB:

Eintritt der Volljährigkeit

Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein.

oder meinst du was anderes?



29. Jun 2003 16:21

re

alpha7 männlich
aus Nordrhein- Westfalen

Mit 21 ist man voll strafmündig ...



29. Jun 2003 16:32

re [OT]

Gelöschter Nutzer

> Mit 21 ist man voll strafmündig

was aber nichts im geringsten mit Volljährigkeit zu tun hat (siehe Strafgesetzbuch bzw. Jugendgerichtsgesetz)

=o)



30. Jun 2003 13:53

wie funktioniert das

Gelöschter Nutzer
Antwort auf Unter 16 von Gelöschter Nutzer

eigentlich bei Festivals, Ferienlagern, Discotheken, Konzerten... ?
dort hüpfen auch viele Leute unter 16 Jahren rum. (Auch nach 22.00 Uhr. Meistens bis zum nächsten Morgen oder 7/24)
Gibts es da besondere Bestimmungen? Oder ist es den Veranstaltern egal, ob es Probleme mit Alterskontrollen durch z.B. Polizei, Jugendamt u.a. gibt, da die "Strafen" nicht den Verlust des, durch die vielen jungen angereisten Gäste erreichten Gewinns, beträchtlich angreifen? Das ist ne Frage, die mich schon früher berschäftigt hat und in diesen Thread hier ja reinpasst. Also nicht als Stimmungsmache ansehen!
Danke für eure Antworten
MfG
David



30. Jun 2003 14:21

Richtig

Gelöschter Nutzer

Richtig der Verlust durch Anzeigen wegen verletzung der Aufsichtspflicht (die der Veranstalter selten bekommt, meist nur wenn einem Kind etwas zustößt) wird durchaus in kauf genommen, dies gilt allerdings für Großveranstaltungen und Konzerte, nicht für Discotheken. Weiterhin ist es möglich bei den Behörden (Österreich) eine Sonderregelung oder Genehmigung für die Zeit der Va. zu bekommen (zb, Energie Music Award's) Die Schwierigkeiten die entstehen können zahlen sich aber für Spin's Ct. (mit 300 pax wird gerechnet) nicht aus. Lg. Fray.



08. Jul 2003 17:40

Re

Antwort auf Unter 16 von Gelöschter Nutzer

In Begleitung der Eltern (die auch ne gültige Eintrittskarte besitzen) kann man auch unter 16 teilnehmen.



08. Jul 2003 20:45

lol

Gelöschter Nutzer

man kann auch einfach so so tun als sei man 16... die werden da sicherlich nicht die ausweise kontrollieren LOL



08. Jul 2003 21:33

Re

> die
> werden da sicherlich nicht die ausweise kontrollieren LOL

Doch :-)



08. Jul 2003 23:01

re

Konr@tm männlich
Juergen
Antwort auf lol von Gelöschter Nutzer

deinen würd ich besonders kontrollieren und auch Fingerabdrücke nehmen *fg*

Kon, der froh ist über 16 zu sein;)



09. Jul 2003 10:57

re


Warp männlich
Administrator
Markus aus Regensburg (Bayern)

Ach, wir nehmen euch beide einfach gleich bei Ankunft in polizeiliches Gewahrsam, irgendein Grund wird sich schon finden.



09. Jul 2003 13:24

re

zu kon könnte ich hochbrisantes material liefern *g*



09. Jul 2003 13:51

zu

Konr@tm männlich
Juergen

Schroeti find ich auch was. Ich will nur net mit dem in eine Zelle



09. Jul 2003 14:45

Ihr zwei

Gelöschter Nutzer

werdet eh im Serverraum eingesperrt*fg*

.oO(mal gucken wie lange die brauchen das System so zu versauen das nix mehr geht*gg*)

Wetten werden angenommen*fg*



Möchtest du mitreden?     Kostenlos Anmelden