09. Sep 2012 20:37 Krankmeldung für NebenjobHallo, ich habe mir heute bei einem unfall die rechte Hand verletzt.musste genäht werden.morgen gehe ich natürlich wieder in die arbeit,weil ich zur zeit eh nur die meiste zeit am PC sitze,aber samstags mache ich einen nebenjob,bei dem ich die hand stark belasten müsste.das könnte etwas schwer werden.außerdem is es ein dreckiger job und ich hab angst,dass sich dadurch die wunde entzündet. hat jemand vielleicht ahnung,ob man sich für einen nebenjob krankschreiben kann obwohl man seine normale arbeitsstelle besucht,oder muss ich mir urlaub nehmen? in der klinik konnten sie mir die frage nicht beantworten,weil sie keine AU´s ausstellen. |
09. Sep 2012 20:57 Hmmm...Eine Krankschreibung ist immer absolut, d. h. es wird nicht zwischen Haupt- und Nebentätigkeit unterschieden, nachzulesen im § 44 Satz 1 SGB V. Daher kannst du dich nur generell arbeitsunfähig schreiben lassen, nicht alleine für deine Nebentätigkeit. |
09. Sep 2012 21:24 rekann ich mich dann nur für den samstag krankschreiben lassen?ich hoffe,ich kann nächste woche samstag dann wieder dort arbeiten |
09. Sep 2012 21:47 Hmmm...Dann würde ich am Freitagnachmittag zum Arzt gehen und mich bis einschließlich Sonntag krankschreiben lassen, denn der Arzt darf die AU nicht am Freitag ab Samstag vordatieren, sondern er muss sie ab Behandlung ausstellen. |
09. Sep 2012 21:55 redanke für den tipp.die antwort hilft mir weiter. ich will nämlich in meiner arbeit keine krankheitstage haben,weil ich noch in der ausbildung bin.im nebenjob ist es mir egal.ich würde ja gerne hingehen,aber die arbeit kann ich so wahrscheinlich nicht machen. |
09. Sep 2012 22:12 Hmmm...Kläre aber ab, wie lange bei dir in der Stadt die Ärzte freitags geöffnet haben, denn bei uns findest du am Freitag ab ca. 14.00 Uhr nur noch den allgemeinen Notdienst, und der stellt keine AUs aus. Und sag nur nicht, dass du den Tipp von mir hast..... *gg* |
10. Sep 2012 00:45 *GG*
Ich lese alles mit. Mein Schweigen kostet Dich ein Bier :-). |
10. Sep 2012 00:48 Hmmm...Da du ja von Hause aus Asket bist und dich im RL immer nur widerwillig zum Alkohol hast zwingen lassen, müssen wir nachverhandeln. Welches Bier, wann und wo? *gg* |
10. Sep 2012 00:54 Touché1 |
10. Sep 2012 01:14 realso ganz ehrlich,du solltest dich sofort krank schreiben lassen, schlimmstenfall bekommt das die kasse raus,wo die doch heute immer regress einfordern wenn sie können, dann wird auch noch dein cheff regresspflichtig gemacht, |
10. Sep 2012 01:15 rein der Ausbildung sind auch Krankheitstage erlaubt |
10. Sep 2012 14:42 reaber das zählt doch nur wenn man in der Schule fehlt. War zumindest bei uns so |
10. Sep 2012 16:04 reUm aber auch mal von meiner Seite einen Gedanken zum Thread beizutragen, wenn es auch mehr nur eine Frage an Dich ist: ein Arzt kann zwar nicht für einen Job krank schreiben und für einen anderen nicht, aber könnte der Arzt nicht für die körperliche Tätigkeit die AU feststellen und für die Bürotätigkeit eben nicht? |
10. Sep 2012 16:10 reich hab bisher null fehltage in der ausbildung und will das auch nicht ändern wegen so einer kleinigkeit.am pc arbeiten oder neue azubis unterrichten kann ich ja auch so. ich frag mal morgen den hausarzt.muss eh zum verbandswechsel hingehen. |