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: gehört Behinderung ins Bewerbungsschreiben?
17. Aug 2012 14:07

gehört Behinderung ins Bewerbungsschreiben?

Hallo und guten Tag,

ich habe da mal ein Problem:

ich habe bis vor kurzem eine Umschulung gemacht. In dieser Umschulung hat man uns beigebracht, das die Nennung einer Behinderung nicht in die Bewerbung gehört.

Jetzt bin ich eben von Arbeitsamt gekommen, da hat man mir entrüstet erklärt, das eine Behinderung selbstverständlich in die Bewerbung gehört, damit der potenzielle Arbeitgeber schon vorher weiß, was Sache ist.

Ich persönlich bin der Meinung, das es früh genug ist, wenn ich alle Fakten bei einem Vorstellungsgespräch auf den Tisch lege.

Wie seht Ihr das? Vielleicht sind hier ja auch Arbeitgeber bereit mal zu berichten wie sie es lieber hätten..

Danke für eure Antworten.



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Tilly weiblich
aus Bodenseekreis (Baden- Württemberg)
17. Aug 2012 14:27

re

Kommt auf die Behinderung an und wie sehr man sie sehen kann, finde ich. Ich würde mich als Arbeitgeber irgendwie ein bisschen vor den Kopf gestoßen fühlen, wenn der Bewerber im Rollstuhl zum Gespräch kommt und es vorher nicht erwähnt hat.



17. Aug 2012 14:31

re

Also bei mir ist es ein blindes Auge 1 und ein fast taubes Ohr. Die beiden Behinderungen zusammen ergeben einen Grad der Behinderung von 80. Aber ne wirkliche Behinderung ist es eigentlich nicht. Eigentlich geht es hier nur um Arbeitsrechtliche Dinge



Tilly weiblich
aus Bodenseekreis (Baden- Württemberg)
17. Aug 2012 14:39

re

Ich weiß nicht, ob man verpflichtet ist, das zu erwähnen (wäre interessant zu wissen), aber diese Art von Behinderung würde ich vielleicht nicht im Anschreiben erwähnen, wenn es für den auszuübenden Beruf auch keine Rolle spielt.



Ambalaba weiblich
Petra
17. Aug 2012 15:06

du

musst sie nur angeben wenn danach gefragt wird



17. Aug 2012 15:45

Behinderung

Du bist nicht verpflichtet eine Behinderung anzugeben. ABER: wenn Dich diese Behinderung in irgendeiner Art daran hindert Deiner Tätigkeit (im vollem Umfang) nachzugehen musst Du den AG noch vor der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages darauf hingewiesen haben.

Auch wenn (wie in Deinem Fall) der Grad der Behinderung über 50 liegt, kann der Arbeitgeber den schon geschlossenen Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten, wenn Du die Frage nach der Schwerbehinderung nicht richtig beantwortest hast. Du verlierst dann wohlmöglich nicht nur Deinen Job, sondern es können auch Lohnfortzahlungsansprüche im Krankheitsfall entfallen. Die wirksame Anfechtung wegen arglistiger Täuschung führt zur rückwirkenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Ich halte es für eine absolute Notwendigkeit die Behinderung schon im Bewerbungsschreiben anzugeben. Das zeugt von Fairness. Der potentielle AG hat große Bedenken hinsichtlich einer Einstellung eines Behinderten, da der Kündigungsschutz für diesen Personenkreis so hoch ist. Daher ist es den AG's wichtig - wenn sie schon bereit sind einen Menschen mit einem so hohen Kündigungsschutz einzustellen - zu sehen, dass der Bewerber fair im Umgang ist und von Anfang an mit offenen Karten spielt.



17. Aug 2012 15:52

re

Als Gegenargument kann man aber auch sagen, das bei vielen AG's die Bewerbung gleich aussortiert wird, nur weil im Bewerbungsschreiben steht, das eine Behinderung vorliegt. Das ist rechtlich zwar bedenklich (Gleichbehandlungsgesetz), aber wie will man als Bewerber beweisen?

Mal abgesehen ist das dann auch nicht fair dem Bewerber gegenüber, weil er in dem Fall nicht mal ne Chance auf ein Vorstellungsgespräch hat.

Fozzy



unknown89
17. Aug 2012 15:59

re

naja gut, viele betriebe können nicht mal ihre behindertenquote halten, vlt wärst du dadurch sogar im vorteil (auch wenn es sich ziemlich dämlich anhört).
in dem alten betrieb wo ich gearbeitet habe, haben sie für bürojobs händeringend nach solchen leuten gesucht.



17. Aug 2012 16:33

nein

nicht grundsätzlich. Es gibt keine Pflicht Gebrechen irgendwelcher Art anzugeben. Es versteht sich von selbst dass Du Dich nicht als Busfahrer bewirbst wenn Du aus gesundheitlichen Gründen ein Fahrverbot hast. nur so zum Beispiel.
Und wen interessierts ob man nach einer Krebsop nur noch einen halben Magen hat? wenn das angegeben würde hätte man auf dem freien Arbeitsmarkt null Chance.
Andererseits. Gerade im Öffentlichen Dienst werden oft Schwerbehinderte bevorzugt eingestellt um die Quote zu erfüllen. Das steht dann in der Ausschreibung. Da solltest Du es unbedingt angeben.
Im übrigen ergibt sich das Thema manchmal schon aus dem Lebenslauf. Und das kann man dann beim Vorstellungsgespräch ja erklären. Also es kommt darauf an.



17. Aug 2012 16:34

Verständlich

Antwort auf re von Fozzy_Bear

Da kann ich Dich voll und ganz verstehen. Und es ist mit Sicherheit so, dass viele AG's Dich da schon von vornherein aussortieren, weil sie keine Person mit so hohem Kündigungsschutz einstellen wollen. Aber wenn Du zum Vorstellungsgespräch bei solchen AG's eingeladen wirst, werden sie mit Sicherheit nicht anders entscheiden, nur weil Du Deinen GdB verschwiegen hast. Die werden sich nur ärgern, dass sie ihre Zeit "vergeudet" haben. So schlimm sich das nun anhören mag.

Wenn ein AG Dich aber zu einem Gespräch einläd und von vornherein weiß, dass Du einen GbB von 80 hast bestehen gute Aussichten, dass der GdB kein Grund dafür ist Dich nicht einzustellen. Diese Hürde ist dann schon mal genommen.



17. Aug 2012 16:41

re

Wenn sie mich aber zu einem Vorstellungsgespräch einladen ohne vorher über meine Behinderung bescheid zu wissen, ist die Chance, das sie mich aus persönlichen Gründen, bzw. wegen meiner Fachkompetenz trotzdem einstellen gegeben, auch wenn der Kündigungsschutz so hoch ist.

Ist jetzt mal ein anderer Gedankengang...



17. Aug 2012 16:52

Ja

Ein nachvollziehbarer Gedankengang. Aber ich fürchte, dass hier der Wunsch der Herr des Gedanken ist. Realistischer mag es sein davon auszugehen, dass eine ganze Menge Bewerber da sind, die eine ebenso hohe Fachkompetenz besitzen.

Wenn der AG also erst im Gespräch erfährt, dass Du Deinen GdB verschwiegen hast, wird er sich wohl eher für den Bewerber mit der vergleichbaren Fachkompetenz entscheiden. Etwas anderes gilt natürlich, wenn Du eine so überragende Kompetenz besitzt, dass andere dagegen nicht "anstinken" können. Dann könntest Du natürlich so brillieren, dass die Tatsache den GdB verschwiegen zu haben kaum Gewicht beigemessen wird.

Doch Deinen Gedanken kann ich schon deshalb gut nachvollziehen, weil es mit Sicherheit zermürbend ist, auf viele Bewerbungen eine Absage zu erhalten, ohne zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden.



BjörnKs männlich
Björn
17. Aug 2012 17:33

gehört Behinderung ins Bewerbungsschreiben?

Hallo,

Ich habe einen GDB von 30% und eine Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten Menschen. Ich schreibe immer in meine Bewerbungsunterlagen das ich eine Körperbehinderung habe. Bei den meisten Unternehmen kommt kein Kontakt (z.B.per Telefon) und es wird nicht gefragt was für Einschränkungen es sind. Ich bekomme nur Absagen ohne das ich zu Vorstellungsgesprächen eingeladen werde.

Ich habe keine guten Chancen auf dem Ausbildungs/Arbeitsmarkt.

Meine Frage:
hat man mit GDB ab 50% mehr Chancen?



17. Aug 2012 17:41

meine Erfahrung

Antwort auf Ja von kpax

ist eine andere. Wenn der bewerber durch Fachkompetenz überzeugt und außerdem ein Sympathieträger ist ist die Schwerbehinderung null Problem. Also gibt man sie dann an wenn es Sinn macht.



Ambalaba weiblich
Petra
17. Aug 2012 17:47

Meinung

nee der grad der behinderung ist sagt nicht immer etwas über deine fähigkeiten und einschränkungen, daher würde ich den grad auch nie in eine bewerbung schreiben 80% schrecken von der zahl her schon ab ohne die behinderung zu kennen. auch wenn man diese bennt ist es immer schwierig, da man meist bei tante google beschreibungen findet die laien nicht beurteilen und werten können



17. Aug 2012 18:03

re

Ich denke, es kommt immer darauf an, was man für eine Behinderung hat und was man für was man sich bewirbt. Aber so pauschal würde ich das nicht unterschreiben...



17. Aug 2012 18:04

Berichtigung

Zieht bitte einmal "was man" ab, dann stimmt der Satz ;-)



BjörnKs männlich
Björn
17. Aug 2012 18:04

Meinung

Antwort auf Meinung von Ambalaba

Nein ich schreibe nicht in das Schreiben was für eine Behiderung es ist. Aber die 30% muss man ja haben damit man überhaupt die Gleichstellung bekommt. Die Gleichstellung bekommt man nur ab 30% bis unter die 50%. Dazu gehören dann auch Gelder die von der Agentur für Arbeit gezahlt werden. Ab den 50% hat man ja seinen Schwerbehindertenausweis, da ist das noch mal was anderes.



17. Aug 2012 18:30

re

Antwort auf re von Fozzy_Bear

Dreh es doch nicht so negativ- mit deiner Behinderung bist du ja, wie du ja selbst geschrieben hast, nicht wirklich eingeschränkt. Dich einzustellen, erfordert vom AG keine behindertengerechten Arbeitsplatz ( ok es gibt sicherlich Bereiche, wo du den brauchen würdest). Somit kann der AG mit deiner Anstellung die Behindertenquote erfüllen UND hat damit weniger Kosten.

Btw. wenn man den Behindertenausweis nicht angibt, kann man auch später nicht auf die Vorteile pochen!- nur als Anmerkung am Rande.

Deshalb, wenn du angibst das du eine Schwerbehinderung hast, schreib auch dazu was du hast.



17. Aug 2012 18:34

Im Grunde

ging es mir im Ausgangsthread ja auch nur um die Frage ob die Behinderung bereits in das Bewerbungsschreiben sollte oder nicht.

Sagen würde ich es auf jeden Fall immer, weil es durchaus schon die eine oder Situation gegeben hat, wo es wegen der Behinderung zu Spannungen zwischen mir und Ag gekommen.



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