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: : : : Ich frage mich..
19. Aug 2008 19:40

Ich frage mich..

..., wie es mit der rechtlichen Situation ausschaut wenn man beim Aufkleben erwischt wird.
Rein interessehalber würd mich auch interessieren in wie weit SPiN als "Anstifter" belangt werden kann.

LG,
C.



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19. Aug 2008 20:47

re

willst es au fein polizeiauto kleben? *gggg



whitedog. männlich
Paddy aus Deggendorf (Bayern)
19. Aug 2008 20:47

asdf

Antwort auf Ich frage mich.. von Cupido

man darf sich ned erwischen lassen :D



19. Aug 2008 21:14

re

> man darf sich ned erwischen lassen :D

Das war die einzig richitge Antwort :D



19. Aug 2008 21:19

Ironie

Antwort auf re von krümmäL

> willst es au fein polizeiauto kleben? *gggg

Das wollte ich machen. Kurz vor der "Oprechte sind kein Spielzeug"-Idee hatte ich einen "ServerOp on Tour" Aufkleber gemacht und wollte den an ein "Sixpack" kleben. Daher auch das "mein Objekt trifft man selten allein und wenn dann meist bewacht" im anderen Forum.

Rechtlich wäre das Sachbeschädigung. Hab mich da voher beim Anwalt schlau gemacht und (NUR) deswegen diese Aktion abgeblasen.



whitedog. männlich
Paddy aus Deggendorf (Bayern)
19. Aug 2008 21:19

asdf

Antwort auf re von DEVIL

> > man darf sich ned erwischen lassen :D
>
> Das war die einzig richitge Antwort :D

stellt euch mal vor euch hätten sie erwischt beim flughafen oder beim airport xD



19. Aug 2008 21:56

ree

Antwort auf Ironie von Nuke

wer hätte gehaftet 1 Spin ? oder wer dan ^^



Leon männlich
Severo
19. Aug 2008 21:59

was.....

Antwort auf Ich frage mich.. von Cupido

...so ein Paul nicht alles erwirken kann :)

Paul, zeig uns dein Büro.. wo klebt er?



19. Aug 2008 22:09

reee

Antwort auf ree von |KÊÊPER|

Ich, weil ich es getan hätte.



20. Aug 2008 09:08

re

Antwort auf asdf von whitedog.

> > > man darf sich ned erwischen lassen :D
> >
> > Das war die einzig richitge Antwort :D
>
>
> stellt euch mal vor euch hätten sie erwischt beim
> flughafen oder beim airport xD

Der vorbeifahrenden Flughafenaufsicht wars egal.
Die fuhr einfach an uns vorbei.



20. Aug 2008 09:09

re

Antwort auf ree von |KÊÊPER|

> wer hätte gehaftet [fn ich geh davon aus DU wirst nicht
> erwischt usw. ] Spin ? oder wer dan ^^

Es haftet doch auch nicht der Waffenhersteller wenn einer mit seiner Waffe erschossen wird ^^



supersonn weiblich
Administrator
aus Regensburg (Bayern)
20. Aug 2008 10:30

re:

Antwort auf Ich frage mich.. von Cupido

> Rein interessehalber würd mich auch interessieren in wie
> weit SPiN als "Anstifter" belangt werden kann.

Dazu möchte ich mal ganz klar sagen: SPIN stiftet hier niemanden zur Sachbeschädigung an!
Was ihr mit den Aufklebern anstellt ist im Endeffekt eure Sache :)



20. Aug 2008 13:35

re

Hmm.. wenn ich Flyer erstelle, die auf einen Stapel lege und ein Dritter schnappt sich den gesamten Stapel und schmeisst die Flyer in der Stadt auf den Boden, kann ich herangezogen werden mich an den Reinigungskosten zu beteiligen. Daher dachte ich, verhält sich das u.U. bei den Aufklebern auch so.

Gut zu wissen dass dem scheinbar nicht so ist, dann kann ich meine Flyer für mein Wellnessportal auch mal in größeren Mengen auslegen ohne Angst zu haben dafür belangt zu werden wenn wer Mist damit macht.

LG,
C.



20. Aug 2008 13:41

ree

Naja, soviele Aufkleber wird keiner haben um sie derart "rum zu schmeissen" das eine Reinigung nötig wäre :). Zu leichtsinnig sollte man sie aber auch nicht verkleben. Denn was für einige Spass ist, kann rechtlich schnell eine Straftat und damit für denjenigen sehr teuer werden. Sicher drücken viele auch ein Auge zu, wenn es eine Hauswand oder so betrifft. Gehts aber ans eigene Auto usw, hört meist der Spass auf.



supersonn weiblich
Administrator
aus Regensburg (Bayern)
21. Aug 2008 12:00

re:

> Denn was für einige Spass ist, kann rechtlich schnell eine
> Straftat und damit für denjenigen sehr teuer werden.
> Sicher drücken viele auch ein Auge zu, wenn es eine
> Hauswand oder so betrifft. Gehts aber ans eigene Auto usw,
> hört meist der Spass auf.

Das ist richtig!
Wie gesagt, wir möchten hier ganz sicher nicht zur Sachbeschädigung aufrufen.



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